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7. Mai 2012: Von Philipp Tiemann an Willi Fundermann

OK, dann flieg' halt auch ich nie wieder nach Samedan...;-)

P.S. Habe mir die Currency-Chart auf der Website

https://www.engadin-airport.ch/fileadmin/user_upload/Qualification-Currency-Requalification.pdf

angeschaut...sehe ich das richtig, dass die Requirements für Cat. A sogar strenger sind als für Cat. B und höher??? Das würde ja noch klarer (als bisher ohnehin schon) offenlegen, was man dort von Cat. A Flugzeugen hält...

Was dort geschieht ist ganz einfach: Da entzieht sich effektiv - unter dem Deckmantel der Safety - eine öffentliche Infrastruktureinrichtung der Betriebspflicht für Cat. A. Bei Verkehrsflughäfen ist es ja nichts Neues, dass Kleinflugzeuge - meist mittels überhöhter Gebühren - ausgeschlossen werden. In Samedan geschieht es nun sowohl über die Gebühren als auch über operationelle Beschränkungen, mit dem feinen Unterschied, dass Samedan kein Verkehrsflughafen sondern ein GA-Flugplatz ist!


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