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Sonstiges | Mit TBO Ueberschreitung nicht mehr versichert?  
25. September 2010: Von Urs Wildermuth 
Eine Frage an die Rechtsexperten hier.

Bei privat gehaltenen und betriebenen Luftfahrzeugen dürfen Motoren und Propeller ja meist über die TBO hinaus betrieben werden, on condition. In der Schweiz geregelt mit TM 02.020-30 des BAZL.

In einer Diskussionsrunde in einem anderen Forum vertreten nun verschiedene sonst fachkundige Personen die Ansicht, dass im Falle eines Schadenfalls mit einem Flugzeug welches über TBO aber im Einklang mit den vom Luftamt erlassenen Richtlinien betrieben wird, mit Regressforderungen der Versicherung zu rechnen sei, da man ja die TBO, welche eine Herstellerempfehlung ist, nicht eingehalten habe. Dies würde ja wohl die gesamte "on condition" Fliegerei auf einen Schlag grounden.

Was ist die Meinung hier im Forum? Sind Euch solche Fälle bekannt? Hat es überhaupt je Unfälle gegeben, bei denen ein "on condition" Motor / Prop als Unfallursache festgestellt wurden? Kennt jemand einen Fall, wo gegen einen Halter wegen TBO Ueberschreitung innerhalb der Vorschriften des Landes Regress erhoben wurde?

Mit anderen Worten, kann man sich als Halter darauf verlassen, bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auch vollen Versicherungsschutz zu geniessen, oder machen die Versicherungen ihre eigenen Regeln und lassen die Behörden aussen vor?



Besten Dank

Urs Wildermuth
25. September 2010: Von M Schnell an Urs Wildermuth
da gibt es ein eindeutiges Statment der Versicherer, zu erfragen bei der Fa. Peschke. damit sollten dann alle Unklarheiten beseitigt sein...und als Hintergrund:

die NFL welche die festgesetzten TBO's im Privaten bereich aufhebt.

Mfg: SF23

Ps. sry ausführlicher geht grad nicht
26. September 2010: Von Udo S. an Urs Wildermuth
"Mit anderen Worten, kann man sich als Halter darauf verlassen, bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen auch vollen Versicherungsschutz zu geniessen ..."

natürlich nicht - die "on condition" regel besagt eindeutig "nur zum privaten gebrauch".

ich nenne das nicht "vollen versicherungssschutz" und würde mich hüten, gewerbliche tätigkeiten in irgendeiner form mitten in diesem un(vollständig)versicherten flugzeug zu betreiben.

der kollege sollte auch klar benennen, warum die versicherung genau nicht mitspielt (die haben bestimmt nicht nur lapidar begründet, wir wollen aus prinzip nicht), denn gewerblichkeit ist die einzige ausstiegsklausel des vereins - aber ebenso zwingend logisch, dass genau bei diesem verdacht (+ zusätzliche momente wie bei dem seneca-kreditkarten-glücksritter) sie aus ihrem naturell versuchen zu sparen.

es klingt wie wenn sowieso ein schadensfall eingetreten wäre (ansonsten rührt sich ja keine versicherung, wenns nur ums prämien einsacken ginge) - und in solchen sachen sind die vereine eh spielverderber. den ersten brief einfach nicht ernst nehmen, einen anwalt einschalten, das erspart einem bei versicherungskorrespondenz graue haare, und dann beruhigen sich die sachbearbeiter ziemlich schnell (da sie an ihre eigene rechtsabteilung übergeben müssen).
im nächsten jahr die prämie an einen anderen geldgeilen verein überweisen, und alles wird gut.

udo
26. September 2010: Von Udo S. an Udo S.
PS: nebenbei, schlimmer als die TBO in motorstunden wäre der zeitablauf in jahren, für die private fliegerei - interessanterweise redet davon nie ein mensch, vom motorenhersteller werden beide kriterien immer in einem atemzug genannt.

ehrlich, manch anständiger gebrauchtflugzeugverkäufer bietet sein vermittlungsobjekt mit "fast neuem motor" an, da dieser in den letzten 20 jahren "nur" 500 h in betrieb war. die 20 jahre werden geflissentlich verschwiegen - haben dem motor aber bestimmt wesentlich mehr schaden zugefügt, als ein paar minuten mehr drehzahl.

DAS wäre ein fall für rechtsexperten, nicht obiges beschriebenes versicherungsgeplänkel!

grüße aus dem sonnigen Korfu
27. September 2010: Von Urs Wildermuth an Udo S.
Hallo,

nein, um Gewerblichkeit geht es keinesfalls, auch nicht um einen Verein. Die Aussage war schlicht, jede Versicherung würde einen Ueberzug als Grund missbrauchen, im Schadenfall sich aus der Verantwortung zu ziehen und allenfalls Regress anzumelden, ausschliessslich aus der Begründung, es sei "fahrlässig" von einem Halter, sich nicht an die TBO zu halten. Dann noch kombiniert mit dem Totschlagargument der "unermesslichen Kriegskasse" der übermächtigen Versicherung, um Kunden mit Klagen gefügig zu machen kommt es mir eher als eine persönliche Ansicht als etwas konkretes vor.

Als relativ unerfahrener Eigner kann ich sowas nicht ignorieren, es wiederspricht jedoch meinem Rechtsempfinden sehr massiv.

Meine Kernfrage dazu ist kurz und bündig: Sollte mein "on condition" laufender Motor im rein privaten Einsatz einen Ausfall produzieren und ein Schaden daraus entstehen, wird die Versicherung dann Haftpflicht und Kasko bezahlen oder sich darauf berufen können, ich hätte grobfahrlässig gehandelt weil ja der Hersteller diese Limiten empfiehlt, auch wenn der Gesetzgeber sagt, für Privat gelten diese als reine Empfehlung.

In der Zwischenzeit habe ich das hier gefunden:

https://www.dg-flugzeugbau.de/betriebszeiten.html

Dieses Dokument (unterster Teil), offenbar eine Antwort einer Versicherung auf eine betreffende Anfrage, würde mein Verständnis stützen. Wer sich an die Gesetze hält, ist demnach auch geschützt. Dazu kommt ja, dass dies bei N-Reg Fliegern schon immer so war.

Auch der Hinweis auf die Jahreslimite ist völlig richtig. Kaum ein privat gehaltener Flieger hierzulande schafft die 2000 Stunden in 12 Jahren.

Persönlich denke ich, dass der Poster auf Grund irgendwelcher schlechten Erfahrungen nun schlicht bei jedem Versicherungsfall erwartet, rechtlich angegangen zu werden? Ich weiss es nicht, normalerweise erzählt er aber eben keinen Mist sondern ist sehr sachlich und kompetent. Aber klarerweise verunsichern solche Aussagen.

Jedenfalls danke für die Antworten, sie bestätigen mehr oder weniger das, wie ich die Sache sehe. Falls jemand hier einen Präzedenzfall kennen würde oder sonst was dazu weiss, insbesondere zur Situation in der Schweiz, wäre ich sehr dankbar.

Beste Grüsse

Urs Wildermuth
27. September 2010: Von Max Sutter an Urs Wildermuth
insbesondere zur Situation in der Schweiz

Die Schweiz - das Land der Banken und Versicherungen, wo sogar der Finanzminister im Gegensatz zum deutschen noch etwas zu lachen hat - warum fragen Sie (schriftlich natürlich) nicht einfach bei der Versicheung nach, gegebenenfalls auch beim BAZL, wenn es um Fragem der Legalität geht. Sie werden hoffentlich die kompetenten und verbindlichen Antworten bekommen, welche Sie benötigen.
27. September 2010: Von Urs Wildermuth an Max Sutter
Schon gemacht.

Der Anlass zur ganzen Frage war ja eben, dass ein Eigner und Fliegerkollege genau diese Aussagen der Versicherungen massiv in Zweifel gezogen hat. Daher war ich ja interessiert, ob es bereits Erfahrungen gibt in solchen Fällen.

Denke aber, hat sich jetzt erledigt. Jedenfalls Danke den Postern hier für ihre Antworten.


Beste Grüsse

Urs Wildermuth

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