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27. September 2010: Von Urs Wildermuth an Udo S.
Hallo,

nein, um Gewerblichkeit geht es keinesfalls, auch nicht um einen Verein. Die Aussage war schlicht, jede Versicherung würde einen Ueberzug als Grund missbrauchen, im Schadenfall sich aus der Verantwortung zu ziehen und allenfalls Regress anzumelden, ausschliessslich aus der Begründung, es sei "fahrlässig" von einem Halter, sich nicht an die TBO zu halten. Dann noch kombiniert mit dem Totschlagargument der "unermesslichen Kriegskasse" der übermächtigen Versicherung, um Kunden mit Klagen gefügig zu machen kommt es mir eher als eine persönliche Ansicht als etwas konkretes vor.

Als relativ unerfahrener Eigner kann ich sowas nicht ignorieren, es wiederspricht jedoch meinem Rechtsempfinden sehr massiv.

Meine Kernfrage dazu ist kurz und bündig: Sollte mein "on condition" laufender Motor im rein privaten Einsatz einen Ausfall produzieren und ein Schaden daraus entstehen, wird die Versicherung dann Haftpflicht und Kasko bezahlen oder sich darauf berufen können, ich hätte grobfahrlässig gehandelt weil ja der Hersteller diese Limiten empfiehlt, auch wenn der Gesetzgeber sagt, für Privat gelten diese als reine Empfehlung.

In der Zwischenzeit habe ich das hier gefunden:

https://www.dg-flugzeugbau.de/betriebszeiten.html

Dieses Dokument (unterster Teil), offenbar eine Antwort einer Versicherung auf eine betreffende Anfrage, würde mein Verständnis stützen. Wer sich an die Gesetze hält, ist demnach auch geschützt. Dazu kommt ja, dass dies bei N-Reg Fliegern schon immer so war.

Auch der Hinweis auf die Jahreslimite ist völlig richtig. Kaum ein privat gehaltener Flieger hierzulande schafft die 2000 Stunden in 12 Jahren.

Persönlich denke ich, dass der Poster auf Grund irgendwelcher schlechten Erfahrungen nun schlicht bei jedem Versicherungsfall erwartet, rechtlich angegangen zu werden? Ich weiss es nicht, normalerweise erzählt er aber eben keinen Mist sondern ist sehr sachlich und kompetent. Aber klarerweise verunsichern solche Aussagen.

Jedenfalls danke für die Antworten, sie bestätigen mehr oder weniger das, wie ich die Sache sehe. Falls jemand hier einen Präzedenzfall kennen würde oder sonst was dazu weiss, insbesondere zur Situation in der Schweiz, wäre ich sehr dankbar.

Beste Grüsse

Urs Wildermuth
27. September 2010: Von Max Sutter an Urs Wildermuth
insbesondere zur Situation in der Schweiz

Die Schweiz - das Land der Banken und Versicherungen, wo sogar der Finanzminister im Gegensatz zum deutschen noch etwas zu lachen hat - warum fragen Sie (schriftlich natürlich) nicht einfach bei der Versicheung nach, gegebenenfalls auch beim BAZL, wenn es um Fragem der Legalität geht. Sie werden hoffentlich die kompetenten und verbindlichen Antworten bekommen, welche Sie benötigen.
27. September 2010: Von Urs Wildermuth an Max Sutter
Schon gemacht.

Der Anlass zur ganzen Frage war ja eben, dass ein Eigner und Fliegerkollege genau diese Aussagen der Versicherungen massiv in Zweifel gezogen hat. Daher war ich ja interessiert, ob es bereits Erfahrungen gibt in solchen Fällen.

Denke aber, hat sich jetzt erledigt. Jedenfalls Danke den Postern hier für ihre Antworten.


Beste Grüsse

Urs Wildermuth

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