Sonstiges | Französisches Experimental F-PXXX |
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Guten Abend,
im August habe ich die Möglichkeit ein interessantes, in Frankreich zugelassenes Experimental von Claude Piel für 10 Tage auszuleihen, gerne würde ich damit natürlich auch nach Deutschland fliegen - mir sind aber die gültigen Bestimmungen nicht mehr präsent. Sicher weiß ich, dass Du und F Unterzeichner eines Abkommens sind, die grundsätzlich gegenseitig Flüge mit Experimentals möglich machen - aber irgendwo gab es da einen Haken und ich bin mir nicht sicher, ob dieses Abkommen nur für französische Piloten in französischen Experimentals galt oder auch für deutsche Piloten in französischen ULs.
Andernfalls bleibt mir nur der Anruf beim LBA, aber da will ich jetzt auch nicht wie ein Depp dastehen...
Also - falls jemand eine Erfahrung hat, dürfte ja auch für andere Staaten ähnlich gelten, etwa UK, Belgien, NL. Für USA kenne ich die Regeln sehr genau, aber die sind auch nicht Zeichner des Abkommens und unterliegen ja der jährlichen Einfluggenehmigung...
Schönen Abend und Danke vorab K
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Falls es sich um ein (experimental-) UL handelt, dann ist das LBA nicht unbedingt die richtige Adresse.
Kontakten Sie den DULV (www.dulv.de >Homepage >Kontakte), der Boss weiß sicher Bescheid, vermutlich auch seine Mitarbeiter.
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Evtl. auch mal bei www.ouv.de probieren. Die sind eigentlich bei Fragen zu Experimentals ganz nützlich...
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Schon mal Danke - nein, es handelt sich nicht um ein französisches UL - die wären ja nicht FOx-Papa registriert so weit ich weiss? Es handelt sich um eine Piel CP80 - ein einsitziges Formel1-Rennflugzeug aus den späten Siebzigern. Gewichtsmaessig ein UL (gross weight 360kg), aber bei der stall speed würde es nicht ganz passen ;) Insofern denke ich, dass der Dulv mir hier nicht helfen kann. Bei der OUV werde ich es aber versuchen.
K
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Ob UL und/oder Experimental, es handelt sich um ein Annex II - Flugzeug, und da ist das LBA eher nicht die richtige Ansprechadresse.
Ob ein Anruf bei Jo Konrad (DULV) etwas bringt, kann ich nicht vorhersagen, ich denke aber, er kennt den Typ. Darüberhinaus war er als Delegierter im Rulemaking Gremium bei der EASA.
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ok, prima!
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So, habe Antworten auf meine Fragen erhalten - eigentlich ganz einfach. Zustândig ist das LBA. Die haben auf Ihrer Website eigentlich auch eine sehr vernünftige Informationsquelle, die ich auch per Google hätte finden können:
https://www.lba.de/cln_010/DE/Betrieb/Einflug/Restricted.html?nn=23246
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Danke für die Info. Ist doch gut, dass trotz EASA und UL's das LBA noch für irgend etwas zuständig ist. Alles was Zeug heißt geht demnach nach Braunschweig, während das Gerät beim DAeC bzw. dem DULV beheimatet ist. Was so ein paar Stundenkilometerchen Landegeschwindigkeit ausmachen können ...
Der EASA fällt sicher noch etwas ein, dass der jetzige Zustand beim Zeugs nicht so bleibt ...
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Beitrag vom Autor gelöscht
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