Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juli
Respekt vor den Normalos!
Israel – Flug durch ein Land der Extreme
Testflug CAT 4 und MCF
Training: Der Weg zu mehr Motoren
Fliegen mit Dampfmaschinen
Mit Passagieren in den Spiralsturz
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

Sonstiges | Der neueste Streich der Sicherheitsneurotiker  
6. September 2009: Von Klaus Zürner 
Liebe Fliegerfreunde!!

Ich habe in den letzten Tagen eine Premier IA aus Wichita nach Deutschland überführt.

Der Eigner, welcher selbst auch Pilot ist, wollte in Hamburg, wo wir zum Tanken gelandet sind und er ausstieg, seiner Familie das Flugzeug zeigen. Dazu hätten sie einige Schritte, in meiner Begleitung, über das Vorfeld gehen müssen (von mir aus hätte man uns ja auch mit dem Bus dorthin führen können!!).

Das wurde uns aber mit Verweis auf das Luftsicherheitsgesetz nicht gestattet.

Es dürfen nur mehr "Nicht-Piloten" das Vorfeld betreten, wenn sie denn auch abfliegen!!??? Andernfalls braucht man eine Genehmigung die einige Tage vorher beantragt und ausgestellt werden muss?!!

Es ist schlicht und einfach: Zum Kotzen!!!


LG Klaus
7. September 2009: Von RotorHead an Klaus Zürner
In welchem Gesetz steht das denn? - Jedoch laut LuftSiG darf man nicht öffentlich zugängliche Sicherheitsbereiche NICHT ohne ZÜP betreten. Egal ob ausländischer Pilot, Fluggast, Flugzeugbesichtiger oder ob in Begleitung oder nicht.

Wer dagegen etwas unternehmen will, sollte JEDEN solchen Verstoß konsequent anzeigen (z.B. den Außencheck durch einen nicht geZÜPten Piloten, das Boarding von Bus zu Flugzeug von nicht geZÜPten Passagieren, usw.). Erst dann werden die zuständigen Behörden und Personen merken, was für einen Unfug das Gesetz verlangt.

Wenn jemand hierfür Zeit hätte...
7. September 2009: Von Stefan Jaudas an RotorHead
... eigentlich steht im LuftSiG ja was von "regelmäßigem" Zugang.

Und Personal außerdeutscher Fluglinien sind sowieso außen vor.

Gruß

StefanJ
7. September 2009: Von  an Stefan Jaudas
Und Personal außerdeutscher Fluglinien sind sowieso außen vor.

Und dieses Personal ist meist sowieso nicht ge-ZÜPt. Also was soll das? Soweit ich weiß befindet sich bei US Maschinen auch eine Schußwaffe an Board. Die könnte man ohne Probleme über das Vorfeld in eine andere Maschine "schmuggeln".

Alles nur Blödsinn....
10. September 2009: Von  an 
Die Berufung auf das LuftSiG im genannten Fall ist nicht zulässig, insofern Freunde des Piloten lediglich einer Sicherheitsprüfung vor Ort (ähnlich Passagiere) vor Zugang zum Vorfeld über sich ergehen lassen müßten. Sie erhalten i.d.R. einen Besucherausweis und fertig.

Diese Verfahrensweise muss im Luftsicherheitsrahmenplan des Flughafens, der von der LuftSi-Behörde abgesegnet sein muß, geregelt sein.

Die reine Argumentation bzw. Verweis auf das LuftSiG ist keine ausreichende Begründung, weil´s das LuftSiG alleine schlicht nicht hergibt, den Zugang zu verweigern.

Da werden wohl Flughafeninterna noch eine Rolle gespielt haben...

Grüße,
TS
30. September 2009: Von  an 
Kommt noch besser, gleicher Flugplatz EDDH:

mit Patient hight speed gelanded (als Ambulanz), NRW steht in Sichtweite 10,5m vom Flieger entfernt an der Security, wir warten warten warten den Patienten dringend ins Krankenhaus zu bringen.

Kein Follow me, da (weil gerade zuerst mal ein VIP der Freien Demokratischen Partei abgeholt werden muss).

NRW muss leider solange weiter warten warten warten und darf NICHT hinter dem PIC die 10,5 m zum Ambulanzflugzeug fahren um den beatmeten Patienten wenigestens verzoegerungsfrei zu uebernehmen.

Weit und breit KEINE Movements, man beruft sich in EDDH auf europaeische Gesetze, nach dem Motto der Patient kann ggf. ruhig sterben wenigstens war auf dem sonst toten Vorfeld alles Rechtens, Kopf einsetzen ist verboten (siehe Amerika) ganz ganz grosses Kino!! weiter so Deutschland!
30. September 2009: Von Julian Koerpel an 
Grenzt für mich an unterlassener Hilfeleistung, sofern die Crew bei ATC auf die Dringlichkeit hingewiesen hat.

Unterlassene Hilfeleistung durch denjenigen, der verhindert bzw verzögert hat, dass der RTW zur Maschine fahren kann.
Wenn das versterben des Patienten mit auf die Wartezeit zurückzuführen ist, so würde ich ggfs. eine Anzeige in Betracht ziehen.

Und: Mir wären die 10,5m in so einem Moment als Cpt. UND Rettungsassistent / Notarzt völlig egal, wäre rübergefahren.

Armes Deutschland !!!
30. September 2009: Von  an Julian Koerpel
Im wahrsten Sinne des Wortes: Wir verwalten uns noch zu Tode.

Ich war mal nachts in München und habe auf ein Ärzeteam gewartet, das ein Organ (Herz) entnommen hat. Die riefen später an, das sie in ca 15 Min. am Flughafen wären. Ich wollte aufs Vorfeld, um den Flieger klar zu machen (nachts 3 Uhr). Da meint doch so ein Sicherheitsstratege am Eingang zum Vorfeld, das ich nicht auf Vorfeld dürfte. Und jetzt kommt es knüppeldick. Ich könnte nicht aufs Vorfeld, weil ich nicht sicherheitsüberprüft wäre. (Ich hatte keine Uniform an!). Da war aber ruckzuck was los und er wurde dann sehr schnell sehr kleinlaut, nachdem ich ihm klar machte, das wenn er weiter verzögert, das Herz zerfällt und ein anderer Mensch deswegen sehr viel kürzer leben würde. Fazit: Gebt den falschen Leuten Macht und sie missbrauchen sie.
30. September 2009: Von  an 
da bin ich ja mal gespannt, wie wir uns am letztenn sonntag verwählt haben....lieblich war die maiennach - rosa wölklein flogen...

mfg
ingo fuhrmeister

9 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2025 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.28.22
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang