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IFR & ATC | RNAV Approaches im VMC  
6. Juni 2009: Von Norbert Brestel 
Immer mehr Flughäfen haben ja nur noch einen RNAV Approach (so z.B. jetzt auch Donaueschingen nachdem der NDB DVI weg ist). Um den legal zu fliegen muss ja flugzeugseitig und pilotenseitig einiges an Voraussetzungen erfüllt sein (wobei man da unterschiedliches hört).

Ergänzung: Gemeint ist natürlich mit einem I-Flugplan.

Frage: Kann man den Approach wenigstens in VMC legal fliegen? Oder muss man canceln?

Besten Dank

Norbert Brestel
6. Juni 2009: Von Philipp Tiemann an Norbert Brestel
Habe die von dir gemeinte NfL gerade nicht parat, ich gehe allerdings mal zu 99% davon aus, dass sich diese auf das Fliegen der Approaches unter IFR bezieht. Es kann ja schliesslich unter VFR niemand im Luftraum E/F/G deinen Flugweg und die Art und Weise wie du navigierst, vorschrieben.

Abgesehen davon gehe ich davon aus, dass 95% aller Leute, die in D RNAV Appraoches fliegen, keine ensprechende Schulung und entsprechenden Logbucheintrag haben...
7. Juni 2009: Von Jens-Albert Schenk an Philipp Tiemann
Ein RNAV-Approch ist ein IFR-Anflugverfahren. IFR-Anflugverfahren können natürlich auch bei Sichtflugbedingungen (VMC) durchgeführt werden (das Gleiche gilt für alle anderen Instrumentenanflüge).

Für VFR-Flüge ist ein RNAV-Approach nicht möglich.

Beste Grüße,
Jens
7. Juni 2009: Von Philipp Tiemann an Jens-Albert Schenk
"Für VFR-Flüge ist ein RNAV-Approach nicht möglich."

Als solcher nicht, aber man kann das Verfahren durchaus abfliegen. Sonst würde es ja gar keine "simulated instrument approaches" geben.

Auch die eventuell "behördlich verfügte" Platzrunde wird durch ein solches Verfahren nicht verletzt. Man fliegt die Platzrunde lediglich nur teilweise ab, was absolut alltäglich ist. Direktanflüge sind nicht grundsätzlich verboten. Und ansonsten kann wie gesagt niemand dem Piloten seinen Flugweg im Luftraum E/F/G und sein Navigationsmittel vorschreiben. Dass man Übungsflüge kurz mit dem Flugleiter/Tower abspricht, versteht sich von selbst. Dass man einen safety-pilot an Bord hat ebenfalls.
7. Juni 2009: Von Intrepid an Jens-Albert Schenk
Die Behauptung "Für VFR-Flüge ist ein RNAV-Approach nicht möglich" hätte ich gerne mal näher erläutert. Wo steht, dass das nicht unter VFR als Practice Approach erlaubt sein soll? Tatsache ist jedenfalls, dass man es anfragen kann und in der Regel auch dazu eine Freigabe erhält.
7. Juni 2009: Von Norbert Brestel an Jens-Albert Schenk
Vielen Dank für die Kommentare. Diese Anflüge finden ja auch im Luftraum D statt (z.B. Augsburg). Die Frage ist eigentlich nur, wenn ich es in VMC fliege und aus dem Fenster schaue, dann ist der GPS Anflug eine Art "Visual Overlay" und müsste ok sein. Vielleicht sollte man das dem Tower mal auf alle Fälle sagen. So als Backstop.
7. Juni 2009: Von Peter Luthaus an Norbert Brestel
Hallo zusammen,

das Verfahren mit auf einem VFR Flug als "practice approach" zu üben ist natürlich legal und auch sinnvoll. Um standalone Nichtpräzisionsanflüge IFR zu nutzen, gilt das NFL II-120/99 in Verbindung mit NFL II-26/00.

Das besagt:
"Die Qualifikation der Luftfahrer in der Anwendung der GPS-Verfahren und der Verwendung von GPS-Empfängern ist nachzuweisen. Als Nachweis gelten u.a. Bestätigungen von Geräteherstellern oder von ihnen anerkannten Trainingseinrichtungen, Flugschulen sowie Fluglehreren (einschl. Einweisungsberechtigte und Sachverständige). Die Bestätigung kann über einen Eintrag im Flugbuch erfolgen."

In Bezug auf die ursprüngliche (etwas akademische) Frage heisst dies meiner Ansicht nach ziemlich eindeutig, dass bei einem Flug nach Instrumentenflugregeln, auch in VMC, kein GPS-Approach angefordert werden darf, wenn ein Nachweis über eine Qualifizierung nicht vorliegt. Natürlich darf man einen Visual Approach anfordern und den GPS-Approach mitlaufen lassen oder IFR canceln und einen Übungsanflug nach VFR fliegen.

Die NFL gibt auch eine Empfehlung zu den Inhalten einer Qualifizierung, sowohl theoretisch als auch praktisch.

Somit braucht man, um legal GPS-Anflüge zu fliegen, eine Bestätigung. Wir (Flugschule Marl) bieten z.B. einen Kurs an, bestehend aus einem theoretischen Teil und einem praktischen Teil komplett auf unserem FNPT (mit GNS430 ausgestattet). Danach bestätigen wir die Qualifizierung und man kann nach etwa einem halben Tag bis Tag (je nach Vorkenntnissen) Training, bei dem man hoffentlich auch noch einiges an Kenntnissen mitgenommen hat, auch vollständig legal GPS-standalone Anflüge fliegen.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Luthaus
7. Juni 2009: Von Philipp Tiemann an Peter Luthaus
Alles richtig. Dennoch muss man auch sagen, dass die NFL 10 Jahre alt ist. Damals kannte sich kaum einer richtig mit der Bedienung von GPS aus. Heute ist das anders, und ein NDB-DME Appraoch ist für die meisten heute um ein Vielfaches schwerer als ein RNAV-Approach, den man ja, im Gegensatz zu NDB-DME auch auf den AP aufschalten kann.
8. Juni 2009: Von Intrepid an Peter Luthaus
Es bietet sich an, eine eventuell noch nicht vorhandene Qualifizierung einfach mit dem nächsten jährlichen Checkflug zu erwerben. Und ein paar zusätzliche Dinge, die man in einem Lehrgang zu hören bekommt, können anschließend recht nützlich sein wie zum Beispiel falsch codierte Datenbestände oder unerwartete Kurven in die entgegengesetzte Richtung.

Wer auf Glascockpit lernt, was ja schon fast Standard ist, kommt ohne die Qualifizierung nicht aus. Sie ist sowieso Bestandteil der Ausbildung geworden.

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