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IFR & ATC | Flugverbot für Aussichtsballon !!!  
31. Juli 2005: Von  
Ich gebe hier mal den Artikel aus der Berliner Morgenpost ungekürzt wieder:

Touristenattraktion vor dem Aus
von Hendrik Schultz

Der Aussichtsballon am Potsdamer Platz wird bis auf weiteres am Boden bleiben. Gestern hob er nur wegen des starken Windes nicht ab, morgen aber aus politischem Zwang. Denn das Flugverbot über der Berliner City, das morgen in Kraft tritt, gilt auch für die Touristenattraktion an der Ebert- Ecke Voßstraße. Die Vorschrift wurde per Fax und Internet in einem Notam veröffentlicht, nach dem sich jeder Pilot zu richten hat. Zwar ist der Fesselballon mit einem Drahtseil stationär verankert, und Ballons fliegen in der Fachsprache ohnehin nicht, sondern sie fahren, aber die neue Regelung betrifft den Hi-Flyer trotzdem. Denn es handelt sich um ein vollwertiges Fluggerät mit entsprechender Kennung (D-ORKA) und einem lizenzierten Kapitän an Bord.
100.000 Gäste jährlich sind seit März 2000 im Korb des Hi-Flyers auf 150 m Höhe gestiegen. Nun sehen Betrieber Frank Hellberg und Stationsleiter Alexander Lempe ihre Existenz bedroht. "Das Verbot ist Wahlkampf-Aktionismus ohne Sinn", sagt Hellberg. "Es wurde wegen Selbstmordfliegern und Attentätern übers Knie gebrochen. Gegen solche Leute hilft es kein bißchen, sondern trifft nur die Falschen, nämlich uns." Hi-Flyer-Chef Lempe ergänzt, daß der Ballon sogar ohne das dicke Halteseil keine Bedrohung wäre: "Er läßt sich ja nicht steuern, sondern treibt mit dem Wind davon. Und er steigt zunächst einmal auf, kann also nicht horizontal hin zum Reichstag oder Kanzleramt bewegt werden."
Frank Hellberg hat einen Antrag auf Ausnahme vom Flugverbot an die Senatsverwaltung für Verkehr geschickt. "Jetzt ist Hauptsaison und es gab bereits etliche Anrufe verunsicherter Kunden. Die Zeit in der wir nicht aufsteigen dürfen, müssen wir aus eigener Tasche überbrücken. Der Schaden ist immens", so Hellberg.
Anfangs haben man ihm aus dem Haus des Innensenators signalisiert, daß kommerzielle Flugunternehmen von dem Verbot ausgenommen seien.
"Aber als Verkehrsminister Stolpe und Innenminister Schily sich eingeschaltet haben, war davon keine Rede mehr“, so Hellberg.
Sein Ausnahmeantrag bezieht sich außer auf den Ballon auf vier weitere Fluggeräte, darunter den Tempelhofer „Rosinenbomber“ und das rote Wasserflugzeug auf der Spree.
„Es stehen bei uns 40 Arbeitsplätze auf dem Spiel“, sagt Hellberg. „Auch die JU-52 der Lufthansa wird hier nicht mehr kreisen dürfen. Für alle flugbegeisterten Berliner und Touristen ist es nur traurig.“
31. Juli 2005: Von Andreas Heinzgen an 
Herr Stolpe hat zwar immer wieder versichert, kommerzielle Anbieter seien von dem "Flugverbot" ausgenommen, aber jedem, der sich mit der Materie auskennt, war von Anfang an klar, daß man Lufträume zwar für VFR sperren, aber dabei nicht zwischen gewerblich und privat unterscheiden kann.

Da Stolpe jedoch sowieso von keinerlei Sachkenntnis befleckt ist, konnte man wohl kaum erwarten, daß er gerade in dieser Frage weiß, was er tut.

Wen scheren da schon die staatlicherseits vernichteten Arbeitsplätze und die Steuerausfälle - im Zweifel war wieder der gierige Heuschreckenunternehmer schuld. schließlich hätte Hellerg sein Geld ja auch in Windräder investieren können...
1. August 2005: Von Stefan Jaudas an Andreas Heinzgen
Toll,

jetzt wird die Sicherheit auch nicht mehr durch Fesselballons gefährdet ... *LOL*

Dabei sollten diese Paranoiker doch eigentlich zig dieser Ballone aufhängen wollen. Einen bessen Schutz gegen "Tiefflieger" gibts fast gar nicht. Im letzten Krieg hieß das "Sperrballon" ...

Gruß

StefanJ
2. August 2005: Von Andreas Heinzgen an Stefan Jaudas
Nach einem Bericht der "Welt" von heute (https://www.welt.de/data/2005/08/02/754259.html) erhält der Ballon eine Ausnahmegenehmigung.
4. August 2005: Von  an Andreas Heinzgen
Was kann man schon von einem ostdeutschen Pfarrer in Bezug auf Gesetze bzw. Verkehrs oder Luftrecht und deren Folgen erwarten....
5. August 2005: Von Konrad Vogeler an 
Gucken wir mal zurück:

Lausitzring, Cargolifter, Mautsytem, der Selbstbedienungsladen Fiegerärzte / AMCs im Zusammenhang mit Tauglichkeit, jetzt die LuftSig und der Luftsieg über die ULs.
Was noch? Ich denke, das meiste haben wir garnicht mitbekommen. Das ist sein Vorteil.

Wer will einen Mitarbeiter mit einer solchen Erfolgsbilanz an einer Stelle, wo es auf Erfolg ankommt, wo man Pleite machen kann?

Er muss, wie viele, in der Politik bleiben.
Nur dort ist es möglich, nackt über die Strassen zu gehen und zu behaupten, das sei die neueste Mode.
Wir haben selber schuld!
Warum wählen wir die Clowns anstatt auf solider Fachkenntnis und Arbeit zu bestehen?
Das Problem diesees Landes ist nicht zuletzt, dass wir uns bei der Auswahl des neuen Kühlschranks mehr Gedanken machen als bei der nächsten Wahl.

kvogeler
5. August 2005: Von  an Konrad Vogeler
Hallo Konrad,

du hast noch ne Chipfabrik vergessen...das ist der Betonklotz der da bei Frankfurt/Oder so vor sich hin oxydiert...fürn paar hundert schlappe Steuermilliönchen errichtet...oder weitere vonGablenzsche Wunderwerke(Parchim)

Das schlimme ist ja,daß solche Minister immer eine ihm hörige Beamtenschaft (natürlich unkündbar)im Schlepptau haben,immer auf ihr eigenes Wohl bedacht,Realitäten verkennend,mit massiver Inkompetenz geprägt die Befehle ihres Herren dienstbeflissen ausführend,und keiner wagt es das Maul aufzumachen...übrigens wurden dadurch auch die Verbrechen der Nazis erst möglich gemacht.Und hinterher war es natürlich keiner,alle haben sich auf die Befehle/Anordnung der nächsthöheren Ebene berufen...
5. August 2005: Von Wolfgang Schüle an Konrad Vogeler
Bei einem Kühlschrank gibt es zuverlässige technische Daten. Bei den Wahlen gibt's nur Versprechungen, die ohnehin keiner hält. Aber es stimmt natürlich schon, die meisten Wähler sind leicht mit kurzfrisitgen Showeffekten zu beeindrucken - deshalb haben wir ja schließlich auch einen "Showmaster" als Kanzler. Ist wohl das Handicap der Demokratie. Man kann eben denen, die einfach zu blöd sind, sich darüber Gedanken zu machen, was sie wählen, auch nicht das Wahlrecht entziehen.
6. August 2005: Von  an Wolfgang Schüle
Spiegel online:

Flugverbot über Berliner Regierungsviertel gerät zur Farce

Zur peinlichen Posse missrät offenbar das Flugverbot, das die Bundesregierung Ende vorvergangener Woche nach dem selbstmörderischen Absturz eines Doppeldecker- Piloten über dem Berliner Regierungsviertel verhängt hatte. Da die Luftraumsperre bisher nicht in den vorgesehenen Fachblättern für die Luftfahrt offiziell bekannt gegeben wurde, ist sie formal noch gar nicht in Kraft - und muss deshalb von keinem Flieger beachtet werden. Laut einem Rechtsgutachten für die örtliche Firma Air Service Berlin, die Rundflüge für Touristen veranstaltet und sich durch das Flugverbot in der Existenz bedroht sieht, ist die Verbotszone womöglich sogar rechtswidrig. Experten der Kanzlei Hogan&Hartson Raue begründen dies damit, dass der Berliner Luftraum schon jetzt nur nach Anmeldung bei der Flugsicherung durchflogen werden dürfe und ein "Luftfahrer mit üblen Absichten" sich durch Verbote nicht von einer Attacke auf das Regierungsviertel abhalten lasse. Die Sperrzone sei auch deshalb nutzlos, weil ihr Zweck, die Innenstadt vor terroristischen Angriffen mit Flugzeugen zu schützen, schon wegen der Nähe der Flughäfen Tempelhof und Tegel gar nicht zu erfüllen sei. Aus den Anflugschneisen sei der Reichstag - je nach Flugzeugtyp - in 30 Sekunden bis zwei Minuten erreichbar. "Dies könnte durch keine Maßnahme verhindert werden."

Noch Fragen?
6. August 2005: Von Andreas Heinzgen an 
Haben Sie einen Link für diesen Artikel? Ich habe ihn auf "Spiegel online" nicht gefunden.
6. August 2005: Von  an Andreas Heinzgen
aber selbstverständlich:
###-MYBR-###https://www.spiegel.de/spiegel/vorab/0,1518,368517,00.html
###-MYBR-###

11 Beiträge Seite 1 von 1

 

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