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IFR & ATC | Phantom vs Piper Fakten aus Henry´s Primärquellen-Archiv  
25. Juni 2005: Von Norbert V.H. Lange 
PRIMÄRQUELLEN
PHANTOM/PIPER
###-MYBR-###---------------------------------------------------------
Zitat
--------------------------------------------------------
e-mail an Lw, DFS, BGS, BFU

Guten Morgen!

Sicherlich sind auch Sie grundsätzlich interessiert an einer sachlichen
Information der Öffentlichkeit und ärgern sich über die in diversen Online-und Printmedien teilweise äusserst unsinnigen Beiträge, die oft an persönliche Verfunglimpfungen grenzen.

Um zu einer Versachlichung beizutragen, recherchiere ich im Fall der Alarmierung der Lw-Alarmrotte beim Einflug der Piper PA 45 am 16.5.2005, 18:34 um.

Ich erbitte detailierte Informationen dazu.

Ausserdem erbitte ich Mitteilung, ob folgende Darstellung sachlich richtig
ist:

Einsatz der Phantom wurde nicht geführt von unserem neuen

"Nationalen Lage- und Führungszentrum".
sondern vom

NATO Hauptquartier "CAOC 2"

Dies befindet sich in gleicher Kaserne, Kalkar/Ndrhn wie das Nationale
Lage- und Führungszentrum.

In Kalkar arbeiten erstmals drei Bundesressorts zusammen,

Bundesverteidigungsministerium:
- Luftsicherung durch die
Bundesluftwaffe

Bundesinnenministerium:
- Innere Sicherheit

Bundesverkehrsministerium:
-.Luftverkehr, Flugsicherung

Auftrag:
Terroristische Bedrohungen durch zivile Flugzeuge abwehren.

Dazu führt "Nationales Lage- und Führungszentrum" alle
sicherheitsrelevanten Informationen von Bund und Ländern zusammen.

Es sitzen buchstäblich nebeneinander:

- Bundeswehrsoldaten der
Luftwaffe
- Bundesgrenzschutz-Beamte (BGS)
- Vertreter des Verkehrsressorts
- Vertreter der Deutschen
Flugsicherung (DFS)

-Schichtdienst, rund um die Uhr.
- Ständige Bewertung der Sicherheitslage im deutschen Luftraum durch engen
Kontakt mit der Flugsicherung (DFS)

Einsatzleitung bei erforderlichen Maßnahmen:
- Inspekteur der Luftwaffe oder sein Stellvertreter

Letzte Entscheidungskompetenz:
- Bundesverteidigungsminister

Darüberhinaus erbitte ich Antwort auf folgende Fragen:

1. Gibt es festgelegte verbindliche Kommunikationsverfahren zwischen dem
Nationalen Lage- und Führungszentrum und dem
NATO Hauptquartier "CAOC 2" ?

Falls ja und dies nicht der Geheimhaltung unterliegt:
Wie ist das geregelt?

2. Gibt es sonst noch Informationen, die zu einer Versachlichung beitragen
können?
+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-+-

ANTWORT DER LUFTWAFFE

Vielen Dank für Ihre u.a. Anfrage.

Grundsätzlich ist die von Ihnen erfolgte Darstellung der Gegebenheiten richtig.

Obwohl es schwierig ist, die Zusammenhänge bzw. die Zusammenarbeit der nationalen und NATO-Stellen anschaulich darzustellen, möchte ich dennoch einige Anmerkungen dazu machen.

In der Tat wurde der Einsatz letztlich vom

Combined Air Operation Centre 2,
einem NATO-Gefechtsstand in Kalkar

geführt,

die eigenliche Führung der Luftfahrzeuge über ein CRC der Luftwaffe.

Gleichwohl sind die Kommunikationsverbindungen so gestaltet, dass

eine ständige und verzugslose,

bei Bedarf

parallele Information aller beteiligten Stellen

sichergestellt ist.

Dies geschieht durch sogenannte "point-to-point"-Verbindungen und ein "loop"-System,

d.h. vereinfacht
ausgedrückt sind alle Beteiligten durch Standleitungen jederzeit und
gleichzeitig angebunden bzw. informiert.

Das Nationale Lage- und Führungszentrum Sicherheit im Luftraum

(NLFZSiluRa),

dessen militärischer Teil als

Führungszentrum Nationale Luftverteidigung

(FüZNatLV)

bezeichnet wird, setzt sich wie von Ihnen beschrieben zusammen aus

BMVg - Luftwaffensoldaten

BMI - Beamte des Bundesgrenzschutzes (künftig "Bundespolizei")

Verkehrsressort - Vertreter der DFS


Arbeitsweisen und Zuständigkeiten des NLFZSiLuRa, die sich aus dem
Luftsicherheitsgesetz ergeben,

sind bereits in vielfältigen Artikeln
umfassend beschrieben worden.

Da dieses nicht in den Zuständigkeitsbereich
der Luftwaffe fällt, empfehle ich hier bei weiterem Informationsbedarf eine direkte Anfrage an das BMI bzw. eine

Recherche in den verfügbaren Artikeln

(z.B. anhand Suche "NLFZSiLuRa" über google.de).

Zum Einsatz der Alarmrotte kann ich Ihnen folgende Informationen, die allerdings zwischenzeitlich auf verschiedenen Wegen publiziert wurden, geben:

!!!!!!!!!!!!!
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
Den Einsatzbefehl für die Alarmrotte
erteilte,
wie von Ihnen bereits
geschrieben,###-MYBR-###

das CAOC 2,

der für die "NATO-integrierte Luftverteidigung" im europäischen Luftraum über NATO-Gebiet verantwortlich ist.
++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++
!!!!!!!!

[color=#FF0000](( Also nicht das "NLFZSiLuRa". [size=1]Die Redaktion [/size]))[/color]

Alarmiert wurden zwei Jagdflugzeuge vom

Typ Phantom II F-4F des
Jagdgeschwaders 74 aus Neuburg a.d. Donau,

die als QRA "I" (Alarmrotte) in Ruf-/Alarmbereitschaft waren.



Der Auftrag lautete zunächst

Sichtidentifikation des zivilen
Luftfahrzeuges,

das keinen Funkkontakt zu Bodenstationen hatte.

Dieser Auftrag wurde im Laufe des Einsatzes erweitert auf:

Begleiten des zivilen Luftfahrzeuges bis Stuttgart Flughafen. Beide Aufträge wurden erfolgreich durchgeführt.

Auch die Luftwaffe wurde durch das CAOC 2 durch die Nachricht an die
Führungszentrale Nationale Luftverteidigung in Kalkar informiert.

Mit freundlichen Grüssen,

T. Scheibe
Oberstleutnant

Besuchen Sie uns auf unserer
Homepage unter
www.luftwaffe.de

******************************************
Antwort der DFS

Da ich in Urlaub war, kann ich leider erst jetzt auf Ihre Anfrage vom
11.06. eingehen. Ich habe Ihre Mail weitergeleitet an das Nationale Lage-
und Führungszentrum, da Ihre Fragen von der DFS leider nicht beantwortet
werden können.

Mit freundlichen Grüßen
DFS Deutsche Flugsicherung GmbH

Axel Raab

Leiter Presse- und Öffentlichkeitsarbeit (VKP)
Pressesprecher

DFS Deutsche Flugsicherung GmbH
Unternehmenszentrale
Am DFS-Campus 10
D - 63225 Langen

Internet: https://www.dfs.de

******************************************

Antwort des BGS


Grenzschutzdirektion Koblenz
Koblenz, 11. Juni 2005
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit


Für Ihre E-Mail vom 11. Juni 2005 danke ich Ihnen.

Zu den von Ihnen gestellten Fragen können durch die Grenzschutzdirektion keine Angaben gemacht werden.

Informationen zu diesem Thema erhalten Sie ggf. von den entsprechenden Ministerien.

Das Bundesverteidigungsministerium bietet unter

www.prinfo2-buergerbriefe@bmvg.bund400.de

einen Kontakt an.

Ich hoffe Ihnen hiermit weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag
Möller, PHK
Grenzschutzdirektion
Stabsstelle Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Roonstraße 13
56068 Koblenz
E-Mail: sven.moeller@bgs.bund.de
******************************************************************
e-mail an BFU
Betreff: Phantom/PIPER 16.5.2005/ 18:34

Guten Morgen!

Geben Sie eigentlich keine Pressemitteilungen oder Newsletter heraus oder habe ich das ob der späten (frühern) Stunde jetzt irgendwie übersehen?

Ich recherchiere im Fall des Vorfalls "Phantom/Piper PA46" von Pfingstmontag, 16.5.2005, 18:34 und möchte versuchen, die teilweise äusserst unsinnigen Beiträge in diversen Online-und Printmedien durch sachliche Unformationen zu widerlegen. Dies ist siucherlich auch in Ihrem Interesse.

Wie die Pressestelle der Lw mitteilt, haben Sie den Vorgang als "nicht schwer" eingestuft.

dpa meldet, sie hätten ein lizensiertes Unternehmen beauftragt und erwarten dessen bericht.

Ich erbitte detailierte Informationen.
+++++++++++++++++++++++++++++++++++++++++

Antwort der BFU

Aus Kapazitätsgründen kann die BFU nur bei Unfällen größeren Ausmaßes Pressemitteilungen verfassen. Bei ca. 500 Unfällen und schweren Störungen im Jahr wären wir gut ausgelastet. Unsere Aufgabe ist aber die Untersuchung der Fälle, nicht die zeitnahe Berichterstattung. Für wirklich sachliche Informationen veröffentlicht die BFU das Bulletin.

https://www.bfu-web.de/Bulletin/https://www.bfu-web.de/bulletin

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Frank Göldner
******************************************###-MYBR-###------------------------------------------###-MYBR-###Zitatende
------------------------------------------

[size=4]Diese Primärquellen zeigen, daß dieser Fall wenig geeignet ist, die Auswirkunen des LufSig zu kritisieren.

Es besteht die Gefahr, daß die Hardliner in den Behörden die Vermischung als Unkenntnis abtun und die Forderungen nach Abmilderung der LuftSig-Folgen als unqualifiziert bewerten, mit Hinweis auf diese Vermischung.


Sobald neue Infos eingehen,
meldet sich
hoffentlich bald wieder mal aus dem Taunus
Euer
Henry
21. August 2005: Von Intrepid an Norbert V.H. Lange
Ein anderes "Abfangmanöver", ganz aktuell und, um die Beteiligten zu schützen, mit wenig Details:

Am Donnerstag ist ein Kleinflugzeug in das Sperrgebiet zum Schutze des Pabstbesuches eingeflogen. Gestartet ist es von einem Flugplatz unmittelbar außerhalb des Sperrgebietes zu einem Lokalflug, der (ich vermute in Unkenntnis und unbeabsichtigt) genau in das Sperrgebiet führte.

Das Luftfahrzeug wurde auf dem Rückweg bis zur Landung von einem Polizeihubschrauber begleitet. Die Luftaufsicht des Landeplatzes wurde gebeten, die Flugunterlagen zu prüfen. Eine Streifenwagenbesatzung nahm den Piloten mit zur Wache. Dort wurden die Personalien festgestellt, eventuell fand auch eine Vernehmung statt. Auch von den weiteren Insassen an Bord wurden die Personalien festgestellt.
23. August 2005: Von  an Intrepid
Hallo,

Zitat:
"Gestartet ist es von einem Flugplatz unmittelbar außerhalb des Sperrgebietes zu einem Lokalflug, der (ich vermute in Unkenntnis und unbeabsichtigt) genau in das Sperrgebiet führte."
Zitat Ende

Das klingt schon wieder so, als ob sich alle (Polizei, Luftaufsicht etc.) unfair oder schikanierend verhalten hätten und nur der "kleine, arme" Pilot hat nach Ihrer Vermutung rein versehentlich das Sperrgebiet durchfolgen, was ja nicht so tragisch ist! Seltsame Einstellung! Entweder man hält sich als Pilot an die Regeln und damit auch an die entsprechende Informationspflicht im Rahmen der Flugvorbereitung oder nicht.
Falls nicht: Tja Pech gehabt!

Fakt ist eines:
Die NfL´s, NOTAMS und sonstigen Veröffentlichungen (AOPA, DAeC) sollten auch und gerade von Piloten beachtet und vor allem wahrgenommen werden, die in unmittelbarer Nähe zu der EDR bzw. zu Köln ihre Heimatflugplätze haben.

Ich habe für ein solches, unprofessionelles Verhalten keinerlei Verständnis - Versehen hin oder her!
Und sollte derjenige wirklich unsicher gewesen sein, wo er gerade rumfliegt, dann macht man eben mal den Mund auf und redet mit FIS und handelt nicht nach dem Motto: "Es wird schon keiner merken!" Denn das wäre nur noch naiv und weltfremd.
§3a LuftVO läßt energisch grüßen...

Grüße,
TS
23. August 2005: Von Intrepid an 
So war das nicht gemeint, ich wollte mit der Vermutung kund tun, dass ich terroristische Absichten ausschließe. Der Pilot wußte wohl sehr genau, wo er war, denn es war dem Hörensagen nach sein eigenes Haus, das er umkreiste.
24. August 2005: Von  an Intrepid
Hallo Peter,

o.k.... alles klar!
Aber die Tatsache mit dem Haus macht die Sache eigentlich nur noch schlimmer...
Naja, man wird sehen wie´s letztlich ausgehen wird.

Grüße,
TS
30. August 2005: Von Intrepid an 
Nach meinem Kenntnisstand hat es wohl 12 Einflüge in das Flugbeschränkungsgebiet 'Marienfeld' gegeben, die zur Strafanzeige gebracht werden sollen. Dazu kommt dann mittlerweile ein Einflug in die ED-R146 über Berlin.

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