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7. Mai 2024 15:53 Uhr: Von Roland Schmidt an Markus S.

Wie groß ist denn dann der Aufwand zum BIR upzugraden?

Du musst halt praktisch die Module Anflug und Abflug zum Enroute Modul "erwerben". Der (finanzielle) Aufwand hängt auch davon ab, ob du dein eigenes Flugzeug z. B. dafür nutzen kannst (ich kann das z. B. nicht und dann wird's auch schon ziemlich teuer).

Aber du hast Recht - viele "Enroutler" gibt's nicht und deshalb wird das wahrscheinlich so "geschluckt". Außerdem wollten sowieso viele von denen upgraden und diejenigen trifft es auch nicht wirklich hart.

7. Mai 2024 16:11 Uhr: Von Markus S. an Roland Schmidt

Tut mir leid, dass es Dich mit Deiner Europa (weil Experimental? ) betrifft.

7. Mai 2024 16:33 Uhr: Von Roland Schmidt an Markus S.

Ich habe mich ganz gut damit abgefunden, selbst wenn ich's nicht fair finde. Das EIR war spannend, hat Spaß gemacht und ist letztlich auch ein Sicherheitsplus. Für die IFR Zulassung der Europa müsste ich mit dem LBA über die Voraussetzungen dafür diskutieren, sie fliegt aber legal in anderen Ländern einwandfrei in IMC.

7. Mai 2024 16:34 Uhr: Von Michael Söchtig an Markus S.

Oh weh, da habe ich was losgetreten. War wirklich nur als gut gemeinter Hinweis gedacht, dass man mit dem LAPL halt nicht ohne weiteres da fliegen darf. Inhaltlich finde ich das übrigens seltsam, ich dachte immer den LAPL gab es schon zu vor-Brexit Zeiten und da wäre es natürlich ein leichtes gewesen, den bei Überführung in eigenes Recht zu behalten. Naja, Brexit und Logik ist eh so ne Sache.

7. Mai 2024 16:50 Uhr: Von Philipp Tiemann an Michael Söchtig Bewertung: +2.00 [2]

UK hat den LAPL natürlich übernommen. Aber das ist eben nun ein UK-LAPL, und kein EASA-LAPL. Und daher sind die beiden LAPLs, weil nicht ICAO-konform, erstmal nicht ausreichend, um damit in den jeweiligen anderen Lizenzraum zu fliegen. Das gilt aber auch umgekehrt für die Briten.

7. Mai 2024 18:32 Uhr: Von Hubert Eckl an Michael Söchtig Bewertung: +1.00 [1]

Nein Michael! Hast Du nicht. Es war ein wichtiger Beitrag, wofür Dir zu danken ist. Mich hat wegen des Lizenzenwust übrigens eine mail eines Bekannten erreicht:

Weiß Du wieviele ULer regelmäßig nach Dänemark fliegen ohne Erlaubnis, ohne Flugplan? Nicht aus irgendwelcher "krimineller Energie". Sie kennen die Regeln schlichtweg nicht. Grenznahe Regionen Schweiz und Frankreich dito. Belgien dito. Da kräht kein Hahn danach, nicht nur weil der als Coq-au-vin im Flugplatzrestaurant verspeist wird.

Möglicherweise läuft das auch mit dem LAPL so. Absurd, wenn ich von St. Malo direkt nach Irland fliegen müsste.

7. Mai 2024 18:46 Uhr: Von ingo fuhrmeister an Hubert Eckl Bewertung: +2.00 [2]

Hubert...für dich stellt UK sogar eine patriotbatterie zur verfügung...mit bölkow gesichtserkennung...also vorsicht..

7. Mai 2024 18:54 Uhr: Von Wolfgang Lamminger an Hubert Eckl Bewertung: +1.00 [1]

und Hubert, noch eins zu Deinem "Brexit-Aufreger" bezüglich LAPL:

Du schreibst, Du wolltest die Kanalinseln bereisen. Diese gehören und gehörten nicht zum Vereinigten Königreich, nicht zur EU und auch nicht zur EASA.

Daher: LAPL gilt hier nicht und hat hier nie gegolten. Die Inseln sind aber ICAO-Mitglied, also mit ICAO-Lizenz natürlich anfliegbar.

Es gibt dazu aber wohl Ausnahmen, siehe Philipp Tiemann: https://www.fliegen-in-uk.de/kanalinseln.html

7. Mai 2024 19:13 Uhr: Von Hubert Eckl an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Danke Wolfgang! Das ist in der Tat eine faustdicke Überaschung. Daß die Kanalinseln spezielle Enklaven, wie auch isle of man, sind, wusste ich. Aber das erstaunt mich doch.

8. Mai 2024 06:10 Uhr: Von Alexander Callidus an Roland Schmidt

"Für die IFR Zulassung der Europa müsste ich mit dem LBA über die Voraussetzungen dafür diskutieren, sie fliegt aber legal in anderen Ländern einwandfrei in IMC."

In welchen und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

8. Mai 2024 06:49 Uhr: Von Roland Schmidt an Alexander Callidus

In welchen und welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein?

In Großbritannien nach einem Zulassungsverfahren der LAA, in USA und Canada gibt's auch viele Europas, die dort als Experimentals IFR fliegen.

In Schweden und den Niederlanden dürfen Selbstbauflugzeuge IFR fliegen, da weiß ich aber nicht, ob es da tatsächlich Europas gibt, die das nutzen.

Die Zulassungskriterien in den Ländern kenne ich nicht, werden aber vereinfacht sein, da das Flugzeug ja z. B. über keinen Blitzschutz verfügt.

9. Mai 2024 21:26 Uhr: Von Matthias Kramer an Wolfgang Lamminger Bewertung: +1.00 [1]

Falls dir die zuständige Landesluftfahrtbehörde schriftlich auf entsprechende Anfrage, in der du auch noch konkret deinen LAPL und dein Luftfahrzeug benannt hast, bescheinigt, dass du in deren Luftraum einfliegen darfst bist du dort legal unterwegs. Das bedeutet du kannst mit deinem LAPL sonstwo hinfliegen wenn du diese Aussage hast. Ob EASA Mitglied oder nicht ist dann meiner Meinung nach unerheblich, die Aussage der Luftfahrtbehörde ist das was zählt, die verantworten das dann.

Die große Frage ist hier allerdings ob du diese positive Aussage bekommst, siehe z.B. CAA....


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