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12. Mai 2020: Von Erik Sünder an Achim H. Bewertung: +1.00 [1]

Du hast natürlich recht, ich hab nur das gelesen, was ich lesen wollte:
"(1) Personen, die auf dem Land-, See- oder Luftweg aus einem Staat außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in das Land Berlin einreisen, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern..."

Was ich nicht lesen wollte, hab ich jetzt doch noch gelesen:
"dies gilt auch für Personen, die zunächst in ein anderes Land der Bundesrepublik Deutschland eingereist sind. Den in Satz 1 genannten Personen ist es in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören."

Aber ich denke, durch Niedersachsen wird die Pauschale Quarantänepflicht demnächst überall wegfallen.

Gruß Erik

12. Mai 2020: Von Erik N. an Erik Sünder

Papier ist äußerst geduldig, speziell was die geschriebenen vs den tatsächlich umgesetzten Maßnahmen in Berlin angeht. Berlin ist halt relaxter, war immer schon so.....

12. Mai 2020: Von Achim H. an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Das heißt, Du würdest die gesetzliche festgehaltene Quarantäneverfügung missachten, basierend darauf, dass Du davon ausgehst, dass Berlin bei der Rechtsdurchsetzung inkonsequent ist?

Da kann nur von abraten. Einem Freund wurde in Berlin Quarantäne ausgesprochen. Die haben das mehrfach kontrolliert. Mittlerweile ist jede Zuwiderhandlung strafbewehrt und mit der ZÜP sollten wir sowieso sehr vorsichtig sein, alles was als unzuverlässig ausgelegt werden kann, kann uns das Genick brechen.

12. Mai 2020: Von Erik N. an Achim H.

Wo habe ich von mir geschrieben ?


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