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12. Mai 2020: Von Achim H. an Erik N. Bewertung: +1.00 [1]

Das heißt, Du würdest die gesetzliche festgehaltene Quarantäneverfügung missachten, basierend darauf, dass Du davon ausgehst, dass Berlin bei der Rechtsdurchsetzung inkonsequent ist?

Da kann nur von abraten. Einem Freund wurde in Berlin Quarantäne ausgesprochen. Die haben das mehrfach kontrolliert. Mittlerweile ist jede Zuwiderhandlung strafbewehrt und mit der ZÜP sollten wir sowieso sehr vorsichtig sein, alles was als unzuverlässig ausgelegt werden kann, kann uns das Genick brechen.

12. Mai 2020: Von Erik N. an Achim H.

Wo habe ich von mir geschrieben ?


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