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28. Juni 2015 Jan Brill

Behörden: ATO-Umstellung


April, April – einige JAR-Flugschulen brauchen bis 2018 keine ATO zu werden

Dass Flugschulen allmählich den Überblick verlieren, bis wann sie sich als was zertifiziert haben müssen, kann man ihnen inzwischen kaum verdenken. Manche JAR-Flugschulen haben nach einer Neuerung im Teil-FCL jetzt doch bis 2018 Zeit mit der ATO-Umstellung, und das obwohl Deutschland den entsprechenden Opt-out der EASA gar nicht mitmacht. Wie kommt‘s? Derweil warten andere Ausbildungsbetriebe seit fast eineinhalb Jahren auf die Bearbeitung ihrer Anträge beim LBA.


Ausbildungsbetriebe warten seit knapp eineinhalb Jahren auf die Bearbeitung ihrer Anträge und das LBA ertrinkt angeblich in Paperwork mit der ATO-Umstellung. Trotzdem verweigert der Bund-Länder-Fachausschuss eine einfache Fristverlängerung für die ATOs. Dabei stellt sich die befürchtete Uneinheitlichkeit in der Zulassung mit dem neuen Artikel 10a jetzt sowieso ein.
© spitfiremanagement.com 
Eigentlich mussten sich Flugschulen in Europa ja bis April 2014 nach den neuen Regeln der Verordnung 2011/1178, Teil ORA, zertifizieren lassen. Das bedeutete für die Ausbildungsbetriebe unglaublich viel Papierkram, da Safety-Management-Systeme eingeführt und bewährte Verfahren geändert oder einfach neu beschrieben werden mussten.
Eine sinnlose Strafarbeit, die rein dazu dient, dem Wunsch der EASA nach Einheitlichkeit zu entsprechen, und in der Praxis keinerlei nennenswerte Verbesserungen brachte.

Die Neufassung der Handbücher legte zumindest in Deutschland auch so mache Behörde lahm. So sind Ausbildungshandbücher zahlreicher Flugschulen, die Anfang 2014 eingereicht wurden, nach wie vor nicht bearbeitet.

Erst kürzlich schrieb das LBA einer Flugschule aus Mittelhessen, die ihren Antrag im März 2014 abgegeben hatte und mal vorsichtig nachfragte, ob nach sage und schreibe knapp eineinhalb Jahren nicht allmählich mit einer Bearbeitung zu rechnen wäre:

Sehr geehrte Frau [...],

vielen Dank für Ihre E-Mail. Derzeit befinden sich die überarbeiteten Programme und Handbücher in der Prüfung. Hier werden Sie in den nächsten Wochen Rückmeldung von uns bekommen. Diese Programme und Handbücher haben auf Grund unserer Aufsichtsverpflichtung eine höhere Priorität als die Genehmigung neuer Programme.
Die Bearbeitung der [...] beantragten Erweiterung um Ausbildungsprogramme für Flächenflieger wird sich aus diesem Grund noch einige Monate hinziehen.
Wir bedauern, Ihnen keine anderslautende Mitteilung machen zu können, und verbleiben

mit freundlichen Grüßen
im Auftrag

Und weil das mit der ATO-Umstellung ja sichtbar alles so prima klappt (15 Monate Bearbeitungszeit sind für einen auf Umsatz angewiesenen Wirtschaftsbetrieb doch kein Problem – oder?), hat der wunderbare Bund-Länder-Fachausschuss auch im Herbst 2014 gleich noch beschlossen, den von der EASA in letzter Minute gewährten Aufschub für die ATO-Zulassung bis 2018 in Deutschland nicht mitzumachen.

Grund sei, dass es dann bis 2018 unterschiedliche Zulassungssysteme gäbe und das sei zu komplex. Da muss man Verständnis haben für die Einheitlichkeit und Bequemlichkeit der Verwaltung und kann schon mal das halbe Land grounden bzw. die Flugschüler einfach in die wesentlich fixeren Nachbarländer schicken.

Die EASA hat im März jedoch auch den Artikel 10a der Verordnung 2011/1178 geändert. Da steht jetzt neu unter Ziffer 3:

„JAR-gemäße Ausbildungsorganisationen, die vor dem 8. April 2015 eingetragen wurden, dürfen bis zum 8. April 2018 Ausbildungen für eine Teil-FCL-Privatpilotenlizenz (PPL), für die entsprechenden in der Eintragung enthaltenen Berechtigungen und für eine Pilotenlizenz für Leichtluftfahrzeuge (LAPL) durchführen, ohne den Bestimmungen der Anhänge VI und VII zu genügen.“

Das bedeutet: Alle, die nicht CPL oder höher ausbilden und vor dem 8. April 2015 eine JAR-Zulassung als Flugschule hatten, dürfen bis 2018 erstmal weitermachen, ganz egal, was der famose Bund-Länder-Fachausschuss so sagt.

Die deutschen Behörden haben also die gefürchtete „Uneinheitlichkeit der Zulassungssysteme“, ob sie es wollen oder nicht. Sie haben durch die Weigerung, das generelle Opt-out der EASA mitzumachen, nur dafür gesorgt, dass die Wettbewerbs-Ungleichheit auch innerhalb von Deutschland maximiert wird und der Schaden für die nicht vom Artikel 10a(3) erfassten Flugschulen möglichst groß ausfällt.

Von der Regelung des Artikel 10a(3) nichts haben übrigens die alten Registered Facilities (RF), jedenfalls solange sie nicht nach JAR zugelassen wurden.

Der Bund-Länder-Fachausschuss sollte seine Entscheidung, das Opt-out nicht mitzumachen, dringend überdenken, da die angestrebte Einheitlichkeit angesichts der Regelung des Artikel 10a ohnehin nicht hergestellt werden kann.

Die JAR-Flugschulen für LAPL und PPL bis 2018 weiterarbeiten zu lassen und damit auch die Arbeit der ja offenbar zumindest auf Bundesebene vollkommen überlasteten Zulassungsbehörde zu entzerren ist für Behörden, Schulen und Schüler mit Abstand die beste Lösung. Denn an der eigentlichen Fliegerei oder an den Inhalten der praktischen Ausbildung hat die ganze ATO-Aktion rein gar nichts geändert.


Bewertung: +4.00 [4]  
 
 




29. Juni 2015: Von Tee Jay an Jan Brill
Ich stelle mir gerade vor, wenn ich als Unternehmer meine UstVA oder Bilanzen wegen "Überlastung" so um einige Jahre hinauszögern könnte.

Hätte man in der Zwischenzeit, wo man mit Deeskalation beschäftigt ist und schöne Antwortbriefe an nachfragende Ausbildungsbetriebe schreibt, nicht längst mehrere Fälle bearbeiten können? Klingt für mich nach Schwarmdummheit, um es im Terminus von Günter Dueck mal auszudrücken (übrigens sehr lesens- oder hörenswert das Buch).

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