Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 30. März
War früher alles besser?
Frühjahrsflug in die Normandie
EDNY: Slot-Frust und Datenleck
Triebwerksausfall kurz nach dem Start
Der kleine QRH-Bausatz
Unfall: Wer zu oft warnt ...
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Antworten sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

 
20. März 2006 Jan Brill

Behörden: Flugplanpflicht


Europa 2006: Platzrunde nur mir Flugplan!

Es gehört zu den Standardbegründungen für verschärfte Vorschriften, strengere Richtlinien und höhere Gebühren: Europa verlangt das von uns. Die europäische Integration ist ein gigantisches Projekt, dass nicht ohne Aufwand und Einsatz der Bürger betrieben werden kann. Der Bürger bekommt dafür Freizügigkeit, die Möglichkeit in ganz Europa zu leben und zu arbeiten. Bei jeder Fahrt nach Österreich oder Frankreich den Pass zeigen? Unvorstellbar. Bequem und selbstverständlich überwindet der Europäer Landesgrenzen, zahlt diesseits und jenseits in der selben Währung, kämpft diesseits und jenseits mit der selben Bürokratie. Allein in der Luftfahrt wollen sich die Vorteile der mühevollen Integration nicht so recht einstellen: Was die Luftfahrtbürokratie jetzt in Karlsruhe Baden fabriziert hat, kann man getrost als den Urschrei europäischer Regelungswut bezeichnen.


EDSB: Platzrunde nur mir Flugplan (auf einem Anruf der DFS hin dürfen wie die Karte hier nicht mehr in Gänze verlinken, sorry).
© DFS 
Karlsruhe Baden liegt dicht an der französischen Grenze. Wer den Flugplatz nach IFR anfliegt, wird selbstverständlich von Strassburg Approach betreut, schließlich liegt die Schwelle der Piste 21 nur 400 Meter von der deutschen Staatsgrenze entfernt. So etwas ist unproblematisch. Französische Losten kontrollieren ein Stück deutschen Luftraum, deutsche Losten an anderer Stelle einen Streifen Holland oder Belgien. Europäische Normalität eben.

Nicht jedoch für die Piloten in der Platzrunde. Denn die beiden Pflichtmeldepunkte für VFR-Anflüge von Westen her nach EDSB liegen naturgemäß in Frankreich. Whisky und November liegen 5 und 7 sieben Meilen weit in Feindesland - könnte man jedenfalls meinen, denn wer EDSB über Whiskey und November verlässt, der muss einen Flugplan aufgeben! Grenzüberschreitender Verkehr. Wer jetzt sagt: „na ja, theoretisch vielleicht, aber praktisch wird’s wohl ohne gehen“ der sollte nochmals genau in die Sichtanflugkarte für Karlsruhe Baden schauen. Dort steht: „Flüge via November/Whisky: Bestimmungen für grenzüberschreitenden Verkehr beachten.“

Und diese Bestimmungen besagen für Frankreich, dass ein Flugplan aufzugeben ist, dass ein Punkt und eine Zeit für den Grenzüberflug angegeben werden sollte und dass der Grenzüberflug zu melden sei. Interessant wäre wie man das alles hinkriegen soll im den ersten 5 Meilen des VFR-Abfluges.

Nach Recherchen von Pilot und Flugzeug sind es hier die Franzosen, die sich quer stellen. Deutschland verlangt keinen Flugplan für einen Flug von/nach Frankreich, die Flugplanpflicht für diese Flüge rührt von den französischen Bestimmungen her.

Schlecht verhandelt hat die DFS aber in jedem Fall. Wenn man Frankreich gestattet den deutschen Luftraum zu kontrollieren, was an dieser Stelle sinnvoll und zweckmäßig ist, dann hätte man im Gegenzug unbedingt darauf bestehen müssen, dass Flüge im Platzbereich von EDSB, die ja gar nicht in Frankreich landen, von der Flugplanpflicht ausgenommen sind.

Und das Problem ist nicht nur auf Karlsruhe Baden beschränkt: Zahlreiche Plätze nahe der Grenze sind hier betroffen: Der Missed Approach in Zweibrücken führt fast automatisch über französisches Staatsgebiet. Kein Problem wenn man IFR ist, aber auf einem VFR-Übungsflug theoretisch ein Verstoß.

Wir meinen: Die Deutsche Flugsicherung muss bei der Verteilung der ATC-Zuständigkeiten im Grenzgebet dafür sorgen, dass es nicht zu solchem Unfug kommt. Wenn ein Pilot EDSB nach VFR in Richtung Norden verlässt und das Wetter marginal ist, wird sich jeder vernünftige Flugzeugführer entscheiden über den rechten Gegenanflug abzufliegen, einfach weil da nicht 3.307 ft Schwazwaldgestein im Wege stehen. Hier einen Flugplan zu verlangen, im linken Gegenanflug aber nicht, ist blanker Unsinn.

Die Behörden müssen hier auf eine realistische Praxis drängen. Die Flugplanpflicht für VFR-Flüge zwischen Schengen-Staaten ist ein Anachronismus aus der Zeit der Grenzhäuschen und Autoschlangen. Weg damit, und zwar sofort!


Kurzer Nachtrag: Heute rief Herr Tamm von der DFS in der Redaktion von Pilot und Flugzeug an. Nein, man wolle nicht das Problem diskutieren, lediglich die Reproduktion der Karte in Gänze (hier im Rahmen unserer journalistischen Berichterstattung zitiert) sei mit den Lizenzbestimmungen der AIP-VFR unvereinbar!

Wir verzichten darauf nun rechtlich klären zu lassen ob wir im Rahmen unserer Berichterstattung das Objekt der Berichterstattung auch zitieren dürfen.
Wir danken vielmehr für die freundliche Unterstützung, repektieren selbstverständlich den Wunsch der DFS und werden in Zukunft im Rahmen unserer Berichterstattung bei VFR-Themen wieder auf das bewährte Material des Bottlang zurückgreifen. Den Piloten in Deutschland empfehlen wir in diesem Zusammenhang ebenfalls die Benutzung von Jeppesen-Produkten.

Übrigens: Zahlreiche länder in Europa bieten die AIP-VFR kostenlos im Internet an. Deutschland und die DFS scheinen hierzu nicht in der Lage zu sein.


  
 
 




20. März 2006: Von Max Sutter an Jan Brill
Hallo Herr Brill,

Platzrunde mit Flugplan ist sicher an Lächerlichkeit kaum zu überbieten angesichts der europaweiten Umwidmung von Grenzstationen in Discos und Verkaufsbuden. Im Grunde kann man die ganze Problematik auf den letzten Abschnitt reduzieren. Das Schengener Abkommen ist seit 1995 in Kraft, und zehn Jahre lang hat es die französische Luftfahrtbürokratie entgegen den geltenden Vorschriften nicht geschafft, neues Vertragsrecht in entsprechende nationale Bestimmungen umzusetzen, ein typischer EU-Skandal eben.

Schon Heiko Teegen hat das seinerzeit moniert, und es scheint fast so, also ob die Franzosen mit diesem Problem auch Ihre Pensionierung noch aussitzen, selbst wenn Münte noch weiter an der Altersgrenze schraubt. Aber bitte keine Hoffnung, dass es danach gelöst wird, sondern man wird auch Ihren Nachfolger berufsbegleitend damit beschäftigen ...
26. März 2006: Von Tobias Schnell an Max Sutter
Hallo,

getestet gestern: Es wird alles nur halb so heiss gegessen wie es gekocht wird. Einflug über "W" ist nach kurzem Ruf bei Strasbourg APP (119,45) auch ohne FPL gar kein Problem. Schon früher war Strasbourg immer kooperativ, was VFR-directs Richtung Nordwesten (z.B. EDSB - EDDR/EDRZ) anging. Also alles halb so wild...

Grüße
Tobias
30. März 2006: Von Max Sutter an Tobias Schnell
Vor vielen Jahren, lange vor der Erfindung der EU, hatte ich die Gelegenheit, mein PPL in LFSB zu machen. Die staatliche Zugehörigkeit von Teilen der Pflichteinflugrouten spielte da nie eine Rolle. Die Franzosen gehören zweifellos zu den Zeitgenossen, welche am lockersten mit misslichen Vorschriften umgehen können. Das gilt zumindest so lange, als das jeweilige Problem keine Rückfrage in Paris nötig macht. Wenn man dann noch in der Landessprache funkt, so bekommt man den sprichwörtlich roten Teppich ausgerollt.

Aber all die Pragmatik kann nicht darüber hinweg täuschen, dass in Gallien staatliches Handeln noch in größerem Maße sakrosankt zu sein scheint als bei uns. Mit reichlich Verspätung hat Frankreich zwar die Benachteiligung der AL beim Schengener Abkommen beseitigt, so dass seit 2002 Ein- oder Ausflüge nicht mehr über Zollflugplätze gehen müssen.

Doch von den Bürokraten zu erwarten, auf den Flugplan endlich zu verzichten, dürfte bei der immer noch stark vorhandenen Gefahrenhysterie noch dauern. Es geht ja nicht um eine Begünstigung des Luftverkehrs, ganz im Gegenteil: Wir wollen nur, dass ein Nachteil (endlich) wegfällt, welcher im Straßen- oder Bootsverkehr so nie bestanden hat. Wir können vielleicht sogar froh sein, wenn unser Sicherheits-Hardliner Schäuble nicht auf die Idee kommt, die Flugplanpflicht ab Deutschland wieder einzuführen für Flüge über die Grenze, aber innerhalb des Vertragsgebietes des Schengener Abkommens.

4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang