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31. Januar 2006 Jan Brill

Behörden: VFR-Flugbetriebe


LBA: Die ersten Opfer

In der Januarausgabe von Pilot und Flugzeug hatten wir unter dem Titel „Wie Behörden Unternehmen auslöschen“ berichtet, dass der Transfer der Genehmigungen für kleine VFR-Luftfahrtunternehmen von den Landesluftfahrtbehörden hin zum LBA für zahlreiche Betriebe ein handfestes Existenzrisiko bedeutet. Ein willkürlicher Verwaltungsakt, der die betroffenen Unternehmen vor schier unüberwindliche bürokratische Hürden stellt. Nun gibt es die ersten Opfer. Ein Bedarfsflugbetrieb aus Rheinland Pfalz verlor sein AOC – und zwar mit sofortiger Wirkung. Das Luftfahrtbundesamt ist nun dabei, wie von uns befürchtet, gleich reihenweise mittelständische Unternehmen schlicht und einfach platt zu machen. Fünf Millionen Arbeitslose sind anscheinend immer noch nicht genug für dieses Land.

Das ganze mutet an wie ein bürokratischer Alptraum. Ein Luftfahrtunternehmen ist seit Jahrzehnten im Geschäft. Genehmigt von der nach § 31 LuftVG zuständigen Genehmigungsbehörde, in diesem Fall dem Luftamt Hahn im Bundesamt Rheinland-Pfalz, ging man über Jahre sicher und zur Zufriedenheit der Kunden seinen Geschäften nach. Arbeitsflüge, Ausbildung und Personentransporte (VFR) mit Hubschraubern verschiedener Größe gehörten zu den Betätigungsfeldern des Unternehmens.

Für letztere benötigt ein Unternehmer eine entsprechende Betriebsgenehmigung nach § 31 Absatz 2 LuftVG. Diese wurde ausgestellt und überprüft durch das zuständige Luftamt. Alles hatte seine Ordnung.
Bis, ja bis im August 2005 das zuständige Landesministerium in Mainz den Antrag nach § 31 Absatz 11 stellt, der besagt, dass der Bund fortan die Genehmigung der nach VFR operierenden Luftfahrtunternehmen erteilt (so wie er das schon für IFR-Unternehmen tut).

Die Akten des betroffenen Unternehmens wurden also im Sommer 2005 zum Luftfahrtbundesamt nach Braunschweig gebracht. Eigentlich ein rein verwaltungsinterner Vorgang, der für den unternehmerisch tätigen Bürger transparent ablaufen sollte, hatte sich doch weder an seinem Unternehmen, noch an der geltenden Rechtslage etwas Maßgebliches geändert.


Rückläufige Zulassungszahlen in fast allen Kategorien. Wie kaum eine andere Behörde dezimiert das LBA die eigene Branche.
© LBA 
Aber weit gefehlt: Dem Unternehmer flatterte am 26.08.2005 Post ins Haus. In völliger Ignoranz der durch die Landesluftfahrtbehörden jahrelang ausgeübten Praxis, die ja für die Unternehmen immerhin Grundlage der Existenz ist, gingen die Braunschweiger Bürokraten nun daran die gleichen Kriterien anzuwenden wie für mittlere und größere Flugbetriebe nach IFR, bis hin zur Lufthansa.

Unter anderem wurde da von heute auf morgen von dem mittelständischen Unternehmen verlangt, dass man halbjährlich eine Flugstundenstatistik nach Monaten unterteilt vorlegt, jederzeit ein frei verfügbares Nettokapital von 80.000 Euro als Bestandskontenvortrag nachweist und schließlich einen Jahresabschluss des letzten Geschäftsjahres (inkl. Kontennachweis und Erläuterung!) vorlegt. Das alles zügig bitte.

Sie können sich ja mal überlegen wo Sie in Ihrem Unternehmen oder in Ihrem Haushalt mal schnell 80.000 Euro locker machen, nur weil es einem Bürokraten so gefällt.

Der Unternehmer wehrte sich gegen die bürokratische Willkür. Bezug nehmend auf den Wortlaut des § 31 LuftVG argumentierte das Unternehmen lediglich die Genehmigung nach Absatz 2 sei von dem Transfer zum LBA betroffen nicht jedoch die Aufsicht nach Absatz 17. Diese läge weiterhin beim Luftamt Hahn.

Nach einigem Schriftwechsel reagierte das LBA gewohnt humorlos:

„Wir weisen darauf hin, dass Sie nicht mehr berechtigt sind, Fluggäste, Post und/oder Fracht im gewerblichen Luftverkehr zu befördern“

schreibt Herr Zrenner aus dem Amt am 20. Januar 2006. Das AOC des Luftfahrtunternehmens ruht. Der Sofortvollzug wurde angeordnet. Die Kosten des Verfahrens trägt der Unternehmer.

Deutschland im Januar 2006.

„Damit bricht uns eines von drei Standbeinen im Unternehmen weg“ erklärt der Geschäftsführer, des Unternehmens, der zu diesem Zeitpunkt noch ungenannt bleiben will im Gespräch mit Pilot und Flugzeug. „Jetzt beleiben und nur noch Flugschule (FTO) und Arbeitsflüge zum Geldverdienen. Kritisch wird das in einigen Monaten“.

Um hier einiges klarzustellen: Wer tatsächlich für Genehmigung und für die Aufsicht zuständig ist können wir in der Redaktion von Pilot und Flugzeug nicht beurteilen. Das müssen Verwaltungsjuristen klären.

Völlig unpassende Genehmigungskriterien für die kleinen VFR-Unternehmen

Unsere Kritik richtet sich massiv gegen die Praxis des Luftfahrtbundesamtes hier lediglich aufgrund eines Transfers der verwaltungstechnischen Zuständigkeit neue und für Unternehmen dieser Kategorie vollkommen unpassende Kriterien für die Betriebsgenehmigung anzulegen und darüber hinaus bei Nichtbefolgung dieser unsinnigen Anforderungen (80.000 Euro Betriebsreserve für ein paar Hubschrauber!) mit dem Holzhammer zu kommen und das Unternehmen zu schließen.

Das ist Verwaltungswillkür. Das ist die Ignoranz der Bürokratie in diesem Land. Das kostet Arbeitsplätze – und zwar nicht nur in der Luftfahrt!

Das Luftfahrtbundesamt ist mit den spezifischen Anforderungen dieser hochspezialisierten VFR-Flugbetriebe noch in keinster Weise vertraut. Gesprächsbereitschaft in der Branche gibt es genügend. Das LBA muss hier die Unternehmen anhören. Es muss abrücken von der Philosophie, dass das, was gut ist für Lufthansa und VIP-Jet-Operator auch passend für den Betreiber einiger Arbeitshubschrauber sein soll. One size does not fit all!

Lesen Sie mehr zu diesem Thema in der kommenden Ausgabe von Pilot und Flugzeug am 26. Februar 2006.


  
 
 




31. Januar 2006: Von Konrad Vogeler an Jan Brill
Ein Sonderdruck dieses Artikels muss ins Wirtschaftsministerium.

Das eigentliche Problem ist, die Betriebe sind stinksauer aber in den meisten Fällen wehren sie sich nicht.

Wir brauchen ein JAR Contra für den ganzen Mittelstand und eins für die Steuerzahler.

Konrad
1. Februar 2006: Von Markus Engelmoser an Konrad Vogeler
Besser kann man die Stimmung in einem Satz nicht beschreiben, als sie es tun:

>>Das eigentliche Problem ist, die Betriebe sind stinksauer aber in den meisten Fällen wehren sie sich nicht.<<

Keine Lobby existiert in dieser Branche. Man konnte hier kürzlich lesen, dass sogar mieses Denunziantentum grassiert. (Diesen Geist spüre ich hier auch ganz leise auf dem Forum)


Die Oeffentlichkeit und die Politik will die kleinen Flugbetriebe weghaben und das wird auch in Kürze soweit kommen!

Beamte spielen genüsslich ihre Macht aus und die Unternehmen kuschen. Feigheit ist zwar verständlich, aber diese Gutmenschenhaltung ist immer Verlierer. ( Ein gutes Beispiel sind auch die aktuellen Entführungen der Deutschen durch Islamisten - die man durch Nachgeben und Geldzahlungen ermutigt hat...)

Eine Lösung dieser arbiträren AOC-Bedingungen (d.h. einfachere Bestimmungen für Kleinbetriebe) könnte nur der gemeinsame Protest der Beteiligten bringen - aber solange diese vor allem Freude am Verschwinden der Konkurrenten zeigen...!?
2. Februar 2006: Von Edgard L. Fuß an Markus Engelmoser
"Feigheit ist zwar verständlich, aber diese Gutmenschenhaltung ist immer Verlierer."

Sorry, aber es ist keine "Gutmenschenhaltung", sondern Untertanentum.
Und das Geiseldrama im Irak hierfür zu instrumentalisieren ist absurd. Auch ist Schäuble gerade dabei, Schily zu toppen.
Auch in anderen Bereichen ist das Unwesen völlig abgehobener Schreibtischmörder sehr wohl spürbar - wegen der neuen "Versammlungsstättenverordnung" (nur ein Beispiel) können viele, meist von Vereinen oder Privatleuten organisierte, schon über Jahre durchgeführte Veranstaltungen nicht mehr geboten werden - wegen völlig abstruser und nicht finanzierbarer "Sicherheitsforderungen" wird Kultur gekillt.

Mehrfach schon habe ich Betriebe der AL (Hersteller/LTB/Zulieferer) angeschrieben mit der Bitte um Unterstützung auch der JAR-Contra, denn schließlich wird ein ge-ZÜP-ter Pilot weder ein Flugzeug kaufen oder es instandsetzen lassen, und auch ICAO- Karten oder GPS- Updates braucht er nicht mehr.
Ebenso angeschrieben wurden BDLI und BBAL.

Antwort in allen Fällen: Keine.

Unsere "Unternehmer" und ihre "Interessenverteter" kann man wohl - bis auf wenige Ausnahmen - als ignorante Feiglinge bezeichnen, in einer Reihe mit G. Allerdissen würden sie ein gutes Bild angeben.

Edgard
2. Februar 2006: Von Markus Engelmoser an Edgard L. Fuß
Das wir uns richtig verstehen - bezüglich des Vergleichs IRAK-ENTFUERUNGEN:

>>Sorry, aber es ist keine "Gutmenschenhaltung", sondern Untertanentum. Und das Geiseldrama im Irak hierfür zu instrumentalisieren ist absurd.<< ist ihre Meinung.

Ich möchte hier die Parallelen präzisieren.

1. Es geht in beiden Fällen um arbiträre Machtausübung und schlussendlich vielleicht um Menschenleben.
2. Beamte sind natürlich keine Terroristen - aber beide Spezies machen, was sie wollen!
3. Nachgeben ermutigt all diese Subjekte, ihren Machtmissbrauch weiter auszuüben.

Ich denke auch, das der Einzelne nichts ausrichten kann. Wenn wir keine Lobby oder echte Interessengemeinschaft zusammenkriegen (wie die AOPA in den USA), gehts mit der AL bald dem Ende zu - was ich auch erwarte.

PS. Was sind BDLI und BBLA ??
3. Februar 2006: Von Edgard L. Fuß an Markus Engelmoser
Dunkel ist der Rede Sinn...
"arbiträr = schätzen

arbiträr = nach (freiem - billigen - richterlichem) Ermessen - nach Billigkeit - bestimmen - festsetzen; schätzen, überschlagen.“ Nützliches Handlungs Wörter Buch von 1768” des Westfälischen Archivamtes "

Für welche dieser Möglichkeiten entscheiden Sie sich?
Können Sie Ihren Beitrag auch in verständlichem Deutsch ausdrücken?

Die, die über das Glareshield ihrer F150 oder Bonanza hinausschauen können, wissen, daß es den Bundesverband der Betriebe der Allgemeinen Luftfahrt https://www.bbal.de
(Vors: Herbert Busch, Nayak Air Service, Köln 2. Vors. Hans Kaiser, LTB, Porta Westfalica)
und
den Bundesverband der Deutschen Luft- und Raumfahrtindustrie
(www.bdli.de) gibt - der sich aber wohl kaum mit Anliegen unter 20to MTOW abgibt - jedemnfalls habe ich von deren Fachauschuß für Wirtschaft und Recht (Bernhard Tribanek, Tel. 0228-84907-24 ) noch nichts in dieser Richtung gehört.

Und wenn alle die, die machen, was sie wollen, Terroristen und Beamte sind, ist unsere Republik voll davon - ich bin erst einigen heute morgen auf der Autobahn begegnet.

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