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26. März 2015: Von  an Alexander Callidus Bewertung: +2.00 [2]
... schlicht dämlich. Wobei es wahrscheinlich auch gereicht hätte, wenn eine private Vereinbarung geschlossen wurde, denn auch dann hätte man den Prüfer in die Bücher eintragen lassen können. Ohne dass der Prüfer laut den Unterlagen des Betriebs für ihn tätig ist, sind halt alle abgezeichneten Papiere formal nichtig.
26. März 2015: Von Alexander Callidus an 
"... schlicht dämlich." ist noch sehr zurückhaltend formuliert. Soviel Blödheit kann ich mir aber nicht vorstellen.

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