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22. Mai 2013: Von Lutz D. an Achim Gross
"Ihre" Filme ist gut. Wenn ich ins Kino gehe, verliere ich den Film nach der Vorstellung ja auch nicht. Man erwirbt weder bei iTunes noch sonstwo den Film, sondern nur ein Nutzungsrecht.
24. Mai 2013: Von Achim Gross an Lutz D.
Wenn ich ins Theater gehe erwarte ich auch nicht, dass ich für den Kartenpreis die Schauspieler mit nach Hause nehmen kann. Aber bei CDs, Büchern und Zeitschriften liegt der Fall doch etwas anders ;-).

Fragen Sie mal Leute die bei Amazon Kindle Bücher kaufen, ob die alle wissen was da im Kleingedruckten steht. Die denken doch sie kaufen ein Buch und nicht nur eine eingeschränkte Lizenz. Fair wäre, wenn dies vor dem Kauf von jedem Kunden auch bestätigt werden müsste, dass dem so ist.
24. Mai 2013: Von Lutz D. an Achim Gross
Genau. Und der Eisverkäufer lässt noch die AGB's aushändigen, in denen vor dem Schmelzen der Kugeln gewarnt wird. Wo soll das denn enden? Ein bisschen Eigenverantwortung ist vielleicht nicht sooo schlecht.
24. Mai 2013: Von Wolff E. an Lutz D.
Und am besten nur noch Brandversicherungen abschliessen wo der Kunde die versicherte Ware nur unter Wasser lagern darf.
24. Mai 2013: Von Olaf Musch an Wolff E.
Und am besten nur noch Brandversicherungen abschliessen wo der Kunde die versicherte Ware nur unter Wasser lagern darf.

Auch für Natrium?... ;-)

SCNR

Olaf
24. Mai 2013: Von Achim H. an Achim Gross
Stimmt schon, nur gibt es einen fundamentalen Unterschied: meine Papierbücher kann ich beliebig verleihen aber die meisten elektronischen Bücher/Zeitschriften gestatten das nicht und sind dabei nicht einmal signifikant günstiger, obwohl die Grenzkosten fast bei 0 liegen.

Beim Beispiel Amazon/Kindle entferne ich grundsätzlich den Kopierschutz aus den gekauften Büchern und speichere die Datei selbst. Damit kann ich das Buch auch verleihen und Amazon hat nicht mehr die Möglichkeit, das Buch vom Gerät zu löschen.

Ein erster einfacher Schritt für PuF könnte ein PDF mit Adobe DRM sein. Das ist recht einfach und sicher, allerdings nicht so komfortabel wie eine App. Ich würde es trotzdem der Papierausgabe vorziehen.
24. Mai 2013: Von Roland Schmidt an Wolff E.
Oder 90 jährigen Omas Schiffsfonds mit 30 jähriger Laufzeit verkaufen (leider tatsächlich passiert).
24. Mai 2013: Von Heiko L. an Achim H.
"Stimmt schon, nur gibt es einen fundamentalen Unterschied: meine Papierbücher kann ich beliebig verleihen aber die meisten elektronischen Bücher/Zeitschriften gestatten das nicht und sind dabei nicht einmal signifikant günstiger, obwohl die Grenzkosten fast bei 0 liegen."

Wieso das denn? Du bezahlst doch in beiden Fällen für genau ein Exemplar des Buchs. Genauer gesagt, für den Inhalt/die intellektuelle Leistung des Autors und nicht für das Medium.

Ein Papierbuch kann man nicht mit vertretbarem Aufwand kopieren, so dass das von Dir gekaufte Buch zu jedem Zeitpunkt nur genau einmal zur Verfügung steht und nicht parallel von mehreren Personen gelesen werden kann.

Nicht anders verhält es sich mit dem elektronischen Buch, nur dass hier das physische Verleihen aufgrund des elektronischen Mediums (iPad, Kindle etc.) nicht so einfach ist (hier zeigt sich einmal ein Nachteil der Technologie).

Wäre das elektronische Buch nicht kopiergeschützt, käme dies faktisch einer Lizenz zur unbegrenzten, einfachen Vervielfältigung gleich (das darfst Du auch beim Papierbuch nicht). Diese müsste dann wesentlich teurer sein, als eine Lizenz für exakt ein Exemplar.

"Beim Beispiel Amazon/Kindle entferne ich grundsätzlich den Kopierschutz aus den gekauften Büchern und speichere die Datei selbst. Damit kann ich das Buch auch verleihen und Amazon hat nicht mehr die Möglichkeit, das Buch vom Gerät zu löschen."

Wenn Du nicht nur eine Sicherheitskopie für Dich selbst erstellst, sondern weitere Kopien verteilst, entspricht das exakt dem unerlaubten Kopieren und Inverkehrbringen eines Papierbuchs. Nur dass das mit einem elektronischen Medium wesentlich unaufwendiger machbar ist.

Warum es allerdings auch nicht erlaubt sein soll (bzw. ist), sich eine dauerhafte, elektronische Kopie zu erstellen, und einem sogar das elektronische Buch vom Verkäufer wieder entzogen werden kann, finde ich allerdings auch überhaupt nicht nachvollziehbar!
24. Mai 2013: Von Achim H. an Heiko L.
Mir ist die urheberrechtliche Sicht bekannt. Trotzdem ist es aus Sicht des Nutzers eine erhebliche Einschränkung seiner Möglichkeiten. Das Risiko einer unkontrollierten Vervielfältigung ist bei digitalen Medien naturgemäß höher als bei analogen, daher die restriktive Handhabe, die bei den Kunden vor allem Unmut auslöst. Amazon bietet seit einiger Zeit die Funktion, Kindle-Bücher zu verleihen -- für den Zeitraum der Leihe verschwinden sie vom Kindle und tauchen beim anderen auf. Allerdings erlauben das bisher nur sehr wenige Verlage.

Ein Freund von mir bekommt meine alten PuF-Ausgaben und ich dafür seine Bahnmagazine. Eigentlich selbstverständlich, dass so etwas erlaubt ist. Die digitale Welt muss auch noch so weit kommen. Aber wie bei der Musik dauert es wohl noch einige Zeit, bis die Rechteinhaber ihre Paranoia ablegen und weniger restriktiv werden.

Wenn Du nicht nur eine Sicherheitskopie für Dich selbst erstellst, sondern weitere Kopien verteilst, entspricht das exakt dem unerlaubten Kopieren und Inverkehrbringen eines Papierbuchs. Nur dass das mit einem elektronischen Medium wesentlich unaufwendiger machbar ist.

Hier verweise ich auf § 53 (1) UrhG. Das Recht zur Privatkopie geht doch ziemlich weit. Jetzt behaupte nur nicht, ein Kindle-Buch sei Software :-)
24. Mai 2013: Von Heiko L. an Achim H.
Absolut richtig. Die Amazon-Lösung zur Ausleihe löst dieses Problem. Noch ist dieses Verfahren vermutlich für kleinere Anbieter wie PuF technisch und finanziell zu aufwendig.

"Hier verweise ich auf § 53 (1) UrhG . Das Recht zur Privatkopie geht doch ziemlich weit. Jetzt behaupte nur nicht, ein Kindle-Buch sei Software :-)"

Hm...

(4) Die Vervielfältigung
a) graphischer Aufzeichnungen von Werken der Musik,
b) eines Buches oder einer Zeitschrift, wenn es sich um eine im wesentlichen vollständige Vervielfältigung handelt,
ist, soweit sie nicht durch Abschreiben vorgenommen wird, stets nur mit Einwilligung des Berechtigten zulässig oder unter den Voraussetzungen des Absatzes 2 Satz 1 Nr. 2 oder zum eigenen Gebrauch, wenn es sich um ein seit mindestens zwei Jahren vergriffenes Werk handelt.

Also nur mit Zustimmung des Copyrightinhabers oder zum eigenen Gebrauch (= Privatkopie). Wobei Du natürlich Recht hast, das Recht auf eine Privatkopie umfasst, so weit ich mich erinnere, schon die Weitergabe an eine Handvoll Personen im direkten persönlichen Umfeld. Der Grund für die restriktive Handhabung bei elektronischen Medien liegt vermutlich darin, dass eine Privatkopie eines elektronischen Buchs, Musikstücks etc. erfahrungsgemäß recht schnell diesen eng umgrenzten, privaten Bereich verlässt. Und technische Lösungen, das zu verhindern, eben noch nicht wirklich ausgereift bzw. kostengünstig zu haben sind.
24. Mai 2013: Von Achim Gross an Heiko L.
Dabei möchte ich daran erinnern, dass man es trotz Kopierschutz und Strafen nicht schafft, das Kopieren zu unterbinden. Ich verstehe ja, dass bei einem Blockbuster ein gewisses finanzielles Risiko besteht, dass viele halt gratis in den Genuss kommen wollen. So sollt man doch aber auch bedenken, wie viele wohl mit einer Kopie von Pilot & Flugzeug reich werden können ;-) . Also die Grundlage für eine illegale Kopie doch gegen 0 tendieren dürfte.
24. Mai 2013: Von Daniel Krippner an Achim Gross
Volle Zustimmung - Kopierschutz kostet Geld, nervt die legalen Kunden und ist den illegalen wurst weil eher früher als später geknackt.
Dazu kommt dass mit der Qualität des Inhalts einer Publikation auch die Bereitschaft steigen dürfte, dafür Geld zu bezahlen. Warum sich die Musikbranche wundert dass ich 0815-langeweil-immerDasGleiche-Popgewäsch eher kopiert als gekauft wird, das wundert mich...

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