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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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1. August 2008: Von Joachim Heinicke an 
Die NfL II-8/96 sagt eindeutig und ohne Einschränkung aus;;....Die Durchführung von kleinen Änderungen und Instandhaltungsmaßnahmen aufgrund technischer Mitteilungen der Hersteller von Luftfahrtgerät in Form von Service Bulletins, Service Letters, Service Informations o.ä.....
ist in das pflichtgemäße Ermessen des Luftfahrzeughalters gestellt.

Im Instandhaltungsprogramm legt der Halter oder die CAMO (+) Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit fest.

Es ist also ratsam den im Standardinstandhaltungsprogramm gemäß Teil M § M.A.302 für Flugzeuge bis 2730 kg MTOM ( keine Ahnung warum diese Gewichtsangabe )den Absatz über SB,s usw.
wegzulassen und zur Genehmigung vorzulegen.

Bei dem LBA Muster/ Teil M-02, Version vom 22.08.2006 handelt es sich nur um einen Vorschlag des LBA,s und ist keine Vorschrift. Die Gestaltung eines SIHP,s ist jedem Halter selbst überlassen.
1. August 2008: Von  an Joachim Heinicke
Bitte NFL II 60/06 Lesen, Trägt Folgenden Titel:
*
Bekanntmachung über die Umsetzung der Verordnung (EG) Nr. 2042/2003 für
nichtgewerblich genutzte Luftfahrzeuge, hier:
Einführung von genehmigten Instandhaltungsprogrammen
nach Teil M, §M.A.302 i. V. m. §M.A.708*

und den Umfang dessen was der Halter an Arbeiten selbst durchführen darf findet man im Rundschreiben 01-40/99-1
2. August 2008: Von  an 
Mal einen Vorschlag: Hat jemand bereits ein genehmigtes Instandhaltungsprogramm für nicht gewerbliche LFZ bis 2730 KG und kann es hier per Link oder ähnlich veröffentlichen. Dann könnte jeder mal sehen, was da wirklich steht und "abkupfern". Das wäre der beste Weg, dann weiß jeder was ungefähr gemeint ist und das ganze ist nicht so abstrakt.
2. August 2008: Von  an 
Online stellen weiß ich net ob das möglich ist,aber ich werd kommende Woche zusehen was ich machen kann,Für den Großteil unserer Kunden haben wir die IHP's ja schon erstellt und Genehmigen lassen.
Die beste Vorgehensweiße um sich da durchzubeissen ist meiner meinung nach,sich die Dockumente meines Vorhergehenden Postings runter zu laden und Anzustreichen was man sich an Arbeiten zutraut und sich dann die L-Akte des Flugzeugs (Betriebszeuten Übersicht und LTA/SB Übersicht)Vorzunehmen.Da sich einfach fragen.Will ich den Motor nach 12Jahren bzw 1800o 2000h Überholen lassen,will ich den Propeller mit Zeitablauf tauschen,will ich alle 2 oder 4Jahre die Zündmagneten Überprüfen lassen..usw..oder will ich mir diese Entscheidungen selbst Vorbehalten und evtl alles in Betrieb lassen solange es Funktioniert??

Will man alles mit Zeit oder Stundenablauf Rauswerfen,Standart Programm.(Einfach das Muster vom LBA ausfüllen) wenn man Fliegen will solange alle teile Funktionieren dan Individuelles Programm(Link in einem Früherem Posting).

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