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27. Mai 2007: Von Andreas Faulhaber an RotorHead
Hallo,
eine Passagierhaftpflicht halte ich aber, auch wenn es keine gesetzliche Vorschrift gibt, bei der Mitnahme von Passagieren (auch wenn es sich ausschließlich um Familie und Freunde handelt) für sehr empfehlenswert. Denn es gibt ja im Falle eines Unfalls noch weitere Anspruchsteller als die geschädigte Person selbst. Nämlich Krankenversicherungen, Berufsgenossenschaften, Pflegekassen, Rentenversicherungen. Alle diese können Schadenersatz geltend machen, wenn Personen in dem Flugzeug zu Schaden gekommen sind.

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