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17. Dezember 2023: Von Alexander Schwemmer an Nicolas Nickisch Bewertung: +3.00 [3]

Wenn sich jemand zu nah an ein Gleis stellt oder in ein stillgelegtes Abstellgleis stellt und der Fahrdienstleiter danach die Strecke sperrt, wird derjenige in der Regel trotzdem wegen Eingriffs in den Bahnverkehr verfolgt.

Zumindest bei der Bahn wird die Verfolgung nicht deswegen eingestellt, weil ein anderer (bei der Bahn der Fahrdienstleiter, in der Luftfahrt die Flugsicherung) vorher die Gefahr abgewehrt hat.

Viele Grüße

Alex


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