Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Juni
EASA-Produkte und verwaiste Flugzeuge
VFR-Tour durch den Osten Frankreichs
Dick Rutan 1938 - 2024
Cessna T303 Crusader
Tankdeckel-Restauration
Beinahe-Kollision trotz Fluginformationsdienst
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

29. November 2023 12:57 Uhr: Von Joachim P. an Dominic L_________
Infoblatt für Mitflieger? Ich nehm immer das vom LBA:
https://www.lba.de/SharedDocs/Downloads/DE/SBl/SBl3/Publikationen/Flyer/Flyer_Legal_fliegen.pdf?__blob=publicationFile&v=8
29. November 2023 13:44 Uhr: Von Dominic L_________ an Joachim P.

Das geht zwar in die Richtung aber ich hatte weniger an eine juristische Belehrung gedacht, sondern mehr an eine praxisorientierte Anleitung in dem Sinne, dass sehr kurz VFR gegen IFR abgrenzt und VMC gegen IMC - und zwar für Laien verständlich. Dazu der Hinweis, dass man sich vor dem Flug sagen oder besser zeigen lassen solte, welche Qualifikation der Pilot eigentlich hat. Wenn schon über dem Abflugplatz eine geschlossene Wolkendecke liegt, ist die Frage nach IR sicherlich angebracht, ebenso, wenn man schon aus dem Wetterbericht weiß, dass an dem Tag nicht gerade nur severe CAVOK herrschen werden.

Und der generelle Hnweis, dass SEPs (auch das müsste kurz umrissen werden) auch zumeist nur für VFR und "light" IFR zu gebrauchen sind, wäre auch nicht schädlich. Dazu vielleicht noch der Hinweis, dass man damit auch im Gebirge fliegen kann, aber nicht so knapp über dem Boden und nur mit einer vernünftigen Planung, wo es denn lang gehen soll.

Und dann kann der Passagier ja selbst entscheiden, ob er den Ausführungen des Piloten einfach glauben schenkt, oder sich das in Lizenz, Karte oder was weiß ich zeigen lassen will. Aber wenigstens weiß er mal, dass es Knackpunkte gibt und welche die sind.

Ich finde das überhaupt nicht schlimm, wenn jemand skeptisch ist. Ich würde halt sagen: Das stimmt, über uns liegt eine geschlossene Wolkendecke, die aber nicht sehr dick und außerdem recht hoch ist. Das bedeutet, wir können legal starten und per Instrumentenflug durch fliegen, wofür sowohl Pilot als auch das Flugzeug zugelassen sind. Auf unserem Flug wird es keinerlei gefährliches Wetter geben und am Zielplatz ist strahlender Sonnenschein vorhergesagt. Über das Wetter habe ich mich genau informiert.

Natürlich habe ich es mit der Malibu da auch recht einfach gehabt. Aber so schwierig ist das ja nicht, mit den Leuten auch bei halbwegs akzeptablem Wetter zu fliegen. Macht ja meistens auch mehr Spaß, wenn die Sonne scheint! Und dass ein GA-Flug immer auch verschoben oder abgesagt werden kann, sag ich meistens gleich als erstes. Aber gut - ich lasse die Leute auch nichts zahlen für den Flug. So gesehen mag es einfacher sein, keine Verpflichtung zu verspüren.

29. November 2023 14:41 Uhr: Von Chris _____ an Dominic L_________ Bewertung: +5.00 [5]

Wenn ich (selten) Nicht-Familienmitglieder mitnehme, höre ich oft den Spruch, die Fahrt zum Flugzeug sei ja gefährlicher als der Flug selbst.

Da widerspreche ich dann deutlich und kläre die Leute folgendermaßen auf:

* statistisch ist das Risiko des Fliegens mit Kleinflugzeugen vergleichbar mit dem Motorradfahren, allerdings mit dem Vorteil, dass man beim Fliegen viele Risiken durch sorgfältige Vorflugkontrolle und konservative Flugdurchführung vermeiden kann.

* allerdings ist weder das Flugzeug mit seiner Ausrüstung vergleichbar mit einem Linienflieger (Stichwort fehlende Enteisung, fehlendes Radar) noch bin ich als Privatpilot mit meiner Lizenz äquivalent zu einem ATPL (Stichwort reiner Privatflug, ähnlich dem Unterschied zwischen Mitnahme im Privatauto versus Taxifahrt).

* Ich bringe es dann stets auf den Punkt, "es kann immer was passieren, und wenn das der Fall ist, verklagen Sie mich bitte nicht". Mir ist klar, dass eine solche mündliche Zusicherung im Fall des Falles nicht durchsetzbar ist, aber ich glaube doch, dass anständige Menschen sich zumindest im Falle einer Notlandung ohne oder nur mit leichter Verletzung an ihre Zusagen halten würden.

Allerdings bin ich durchaus auch happy und ein wenig stolz auf die erworbenen Fähigkeiten und erkläre gerne dazu, dass ein Flug sowohl VFR als auch IFR stattfinden kann und was der Unterschied ist.

Eine gesetzliche Vorgabe zu einer solchen Information hielte ich für überzogen. Der Staat muss nicht alles regeln und jeden vor jedem schützen.


3 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang