Beweismethoden in der Luftfahrt, insbesondere im PuF-Forum:
BEWEIS DURCH EINSCHÜCHTERUNG: "Das ist doch wohl PPL-Basiswissen!"
BEWEIS DURCH MULTIPLE VORSCHRIFTENERWÄHNUNG: Zu jeder Fragestellung werden mindestens die halbwegs relevanten Stellen aus Part-Ops, SERA und Part-FCL herangezogen. Zunehmend reicht das aber nicht mehr aus, um Zweifler zu überzeugen. Ein kleiner Exkurs in möglichst mehrere ICAO-Annexe, PANS-OPS oder den CS 23 sollte aber auch die kritischsten Zeitgenossen zum Schweigen bringen.
BEWEIS DURCH VERWIRRUNG: Eine lange, zusammenhanglose Folge von wahren, aber weitgehend bedeutungslosen, passend klingenden Aussagen wird verwendet. Während der engagierte Leser noch versucht, den roten Faden zu finden, wird er durch parallele Anwendung der 'mutiplen Vorschriftenerwähnung' verwirrt.
BEWEIS DURCH PERSÖNLICHE MITTEILUNG: "Das sagt der Horst Müller, und der fliegt alles, was Flügel hat. Der muss es ja wissen!"
BEWEIS DURCH NICHT VERFÜGBARE LITERATUR: Der Poster zitiert eine klare Aussage zur Fragestellung, welche problemlos nachgelesen werden kann, und zwar in einem "VS-geheim"-Dokument der Bundesluftwaffe von 1987. Diese Beweisführung ist völlig erschöpfend und verleiht dem Poster noch zusätzliche Autorität durch vermeintliches Insiderwissen.
BEWEIS DURCH SCHEINVERWEIS: Nichts der Fragestellung auch nur entfernt Ähnliches erscheint in der angegebenen Quelle.