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20. März 2019: Von Malte Höltken an Roland Schmidt

Das hat Du mit nem nicht selbstgebauten Experimental mit Dir machen lassen ohne weitere Nachprüfung? Jetzt verstehe ich sehr gut, warum Du den Fallschirm immer trägst.

20. März 2019: Von Roland Schmidt an Malte Höltken

Moin Malte, die Europas fliegen in den USA, Skandinavien, NL... mit 657 kg MTOM. Die Gesetze der Aerodynamik sind dort dieselben. Ich gebe aber zu, dass mir die 36 kg mehr Zuladung insbesondere mit den Fallschirmen sehr entgegen kamen ;-)

20. März 2019: Von Malte Höltken an Roland Schmidt Bewertung: +2.00 [2]

Ja eben, die Gesetze der Aerodynamik sind die gleichen.

Ist es die Bauausführung bei Deinem Experimental auch? Es gibt ja einen Grund, warum jedes Expemplar in dieser Klasse getestet wird und nicht nur das Muster einmal in einer Zulassung.

20. März 2019: Von Roland Schmidt an Malte Höltken

Worüber diskutieren wir, ist mir gerade nicht so klar.

20. März 2019: Von Malte Höltken an Roland Schmidt Bewertung: +2.00 [2]

Dein Argument "Meine Europa hat auch durch Umregistrierung 38kg Zuladung gewonnen" ist kein valides Argument pro notorischer Überladung von UL.

Auch wenn die MJ2 durch einen Erbauer in Frankreich auf +8-5g getestet wurde, so gilt für meine doch das durch den Erbauer getestete Limit von +6/-3,5g. Wenn ich der Meinung bin, die Zelle kann mehr, muß ich die Enveloppe entsprechend mit neuen Nachweisen öffnen. Bei einem nach einem Muster in kontrollierter Umgebung hergestelltem Flugzeug kann man das für alle dem Muster entsprechenden Flugzeuge einmal machen. Bei einem Experimental ist die Bauqualität nicht durch den Herstellungsprozess gesichert, und es muß jedes Expemplar auf eine erweiterte Lastannahme getestet werden (die berühmten versteckenten Flottenkosten des Eigenbaus). Ansonsten fliegt man außerhalb der Enveloppe und dann ist ein Fallschirm wirklich immer ratsam :-)

20. März 2019: Von Roland Schmidt an Malte Höltken

Also meinst du, ich müsste mich jetzt nach acht Jahren in meiner Europa unsicher fühlen, obwohl die CAA-NL das Flugzeug (mutmaßlich in Kenntnis deiner Argumente) für den Betrieb zugelassen hat. Das LBA sollte demnach wohl auch die generelle Einflugerlaubnis für Selbstbauflugzeuge aus den Niederlanden zurückziehen?

Das ist und bleibt ein Einzelstück. In dieser Eigenschaft können die Flugeigenschaften und -leistungen von anderen Flugzeugen abweichen. So steht es sogar im POH.

20. März 2019: Von Malte Höltken an Roland Schmidt

Zumindest würde ich mich nicht darauf verlassen, daß die Struktur bei Überladung jenseits der testeten Lasten und maximalen Lastvielfachen immer hält.

Eine moralische oder juristische Bewertung werde ich mir nicht anmaßen.

20. März 2019: Von Roland Schmidt an Malte Höltken

Das ist ja genau was ich mit "wissen was man tut" meine. Was du schreibst ist schlicht selbstverständlich.

Anmerkung der guten Ordnung halber: es handelt sich nicht um eine Überladung.

20. März 2019: Von Peter Schneider an Malte Höltken Bewertung: +1.00 [1]

…die MJ2 durch einen Erbauer in Frankreich auf +8-5g getestet wurde, so gilt für meine doch das durch den Erbauer getestete Limit von +6/-3,5g…

Pardon, wenn ich mir erlaube, da mitzureden. Nicht jedes Einzelstück muss einen individuellen Belastungstest nachweisen. Davon kann abgesehen werden, wenn der Projekt Gutachter die Testdaten und -Berechnungen der Hersteller-Factory aus der Dokumentation für die FAA nachprüfen und nachvollziehen kann. Wenn die konstruktiven Merkmale identisch oder besser ausgeführt sind (zuständig für die Beurteilung sind Gutachter und Prüfer Klasse 1), dann ist ein individueller Test verzichtbar.

Das ist jedoch von der Bauweise abhängig. Eine tragende Kunststoffstruktur (Flügel und Rumpf) mit Verklebungen ist da ganz anders einzuschätzen als Gemischt- oder Metallbauweise.

Wenn dann noch die Zulassungskategorie Utility gewesen wäre (bei +6/-3,5g ??) , könnte ich o.w. nachvollziehen, dass das Gerät bedenkenlos aufgelastet werden kann. Evtl. würde es damit in die Normalkategorie mit +3,8 -1,9g rutschen (in der dann z.B. kein Kunstflug mehr erlaubt wäre). Die zusätzliche im Rumpf anbringbare Last lässt sich ja leicht errechnen.

Mit der Startrollstrecke im Sumpfgelände (Ausgangsthema zum PA28 Unfall) hat das aber zunächst recht wenig zu tun…Fakt ist, dass nach einer Auflastung von 38 kg auch das Flughandbuch mit dementsprechend zu erbringenden Testwerten fast komplett neu zu schreiben wäre.

Da wären aber Details der Umregistrierung interessant.


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