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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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4. Januar 2019: Von Norbert S. an Lutz D. Bewertung: +3.00 [3]

"Es gibt mehr gute Gründe, Umkehrkurven nicht zu üben, als dies zu tun."

In dem BFU-Bericht sollte lieber von einem Kunstflugmanöver gesprochen werden, als von einer Umkehrkurve.

So wie es beschrieben wird und ein wenig aus den Bildern ersichtlich ist, fliegt der Pilot mit seinem UL tief über die Bahn, um dann am Bahnende das Gerät hoch zu ziehen und am Scheitelpunkt eine 180° Wende einzuleiten. Ich glaube, so etwas heißt "Hammerhead Turn" oder "Stall Turn".

Mit einer Umkehrkurve nach TW-Ausfall beim Start hat es wenig zu tun. Da wird gedrückt, nicht gezogen.

4. Januar 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Norbert S.

(Nur dem letzten geantwortet, ohne direkten Bezug zum vorhergehenden Post)

Es ist ja eigentlich so, dass die Mindestsicherheitshöhe nur zu Start und Landung unterschritten werden darf. Nachdem der Verunfallte das Manöver (sehe ich ähnlich wie Norbert, weniger Umkehrkurve, eher Hammerhead Turn) aber mehrfach hintereinander gemacht hat ohne dazwischen aufzusetzen, hat er sich auch vorschriftswidrig verhalten.

Ja, Spaßbremse, ich weiß, werfe aber nicht den Stein, sondern denke nur nach.

Ich hoffe, das hat kein Nachspiel für Personen, die das beobachtet haben und von denen ein Gericht annehmen könnte, sie hätten ihre Aufgabe für den Erhalt der Flugsicherheit in der Umgebung des Platzes zu sorgen, vernachlässigt. Denn ich bin auch der Ansicht, dass - bei nicht zu erwartender Gefährdung anderer Personen oder Flugzeuge - der Pilot die alleinige Verantwortung trägt.


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