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4. Januar 2019: Von Mich.ael Brün.ing an Norbert S.

(Nur dem letzten geantwortet, ohne direkten Bezug zum vorhergehenden Post)

Es ist ja eigentlich so, dass die Mindestsicherheitshöhe nur zu Start und Landung unterschritten werden darf. Nachdem der Verunfallte das Manöver (sehe ich ähnlich wie Norbert, weniger Umkehrkurve, eher Hammerhead Turn) aber mehrfach hintereinander gemacht hat ohne dazwischen aufzusetzen, hat er sich auch vorschriftswidrig verhalten.

Ja, Spaßbremse, ich weiß, werfe aber nicht den Stein, sondern denke nur nach.

Ich hoffe, das hat kein Nachspiel für Personen, die das beobachtet haben und von denen ein Gericht annehmen könnte, sie hätten ihre Aufgabe für den Erhalt der Flugsicherheit in der Umgebung des Platzes zu sorgen, vernachlässigt. Denn ich bin auch der Ansicht, dass - bei nicht zu erwartender Gefährdung anderer Personen oder Flugzeuge - der Pilot die alleinige Verantwortung trägt.


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