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14. März 2024 08:11 Uhr: Von Tobi K. an Joachim P. Bewertung: +2.00 [2]

Der Handel mit Flugzeugen fällt nicht unter Reverse Charge, das wird primär bei Dienstleistungen und Werklieferungen und bei einigen anderen Geschäftsfällen angewandt. Es handelt sich m.E. um eine gewöhnliche innergemeinschaftliche Lieferung.

Bei nicht Flugzeugen war bei uns der Lieferzeitpunkt nicht relevant und es ist auch nicht von Bedeutung ob der Verkäufer oder Käufer ins Ausland transportiert. Hier sind entsprechende Vorlagen für den Transportnachweis:

https://www.wko.at/steuern/innergemeinschaftliche-lieferungen#heading_nachweis

Die Vorlagen passen nicht 100%, da die Ware ja nicht versendet wird, sondern sich selbst transportiert :-)


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