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31. Januar 2024: Von Ulrich Dr. Werner an Tom Tom Bewertung: +2.00 [2]

Guten Tag zusammen

Das Gleiche habe ich für unseren Landeplatz EDRA bereits prüfen dürfen.

Jesenwang hat den gleichen Status und damit keinen Bauschutzbereich. Zu berücksichtigen ist aber die NfL I 92 / 13 „Gemeinsame Grundsätze des Bundes und der Länder für die Anlage und den Betrieb von Flugplätzen für Flugzeuge im Sichtflugbetrieb“. Der Platz fällt unter die Codezahl 1. Damit verletzen die geplanten Bauwerke die „Äußere Hindernisbegrenzungsfläche“ und die „Obere Übergangsfläche“ wohl nicht. Weiterhin ist aber Nummer 6 zu beachten:

6. Gefahren für den Flugplatzverkehr in der Platzrunde
(§ 21a Abs. 2 Satz 1 LuftVO)

Unbeschadet der Anforderungen der Hindernisbegrenzung sollen im Bereich der Platzrunden keine Hindernisse vorhanden sein, die die sichere Durchführung des Flugplatzverkehrs gefährden können. Von einer Gefährdung des Flugplatzverkehrs in der Platzrunde ist grundsätzlich dann auszugehen, wenn relevante Bauwerke oder sonstige Anlagen innerhalb der geplanten oder festgelegten Platzrunde errichtet werden sollen oder wenn in anderen Bereichen relevante Bauwerke oder sonstige Anlagen einen Mindestabstand von 400 m zum Gegenanflug von Platzrunden und/oder 850 m zu den anderen Teilen von Platzrunden (inkl. Kurventeilen) unterschreiten. Die Beurteilung im Einzelfall, ob und inwieweit Bauwerke oder sonstige Anlagen die Durchführung des Flugplatzverkehrs beeinträchtigen, soll auf der Grundlage einer Stellungnahme der Flugsicherungsorganisation erfolgen.

Das wären wohl die hier zu prüfenden und zu berücksichtigenden Abstände. Wird das eingehalten, ist es wohl hinzunehmen.

Mit Fliegergruß

Ulrich Werner

1. Februar 2024: Von Michael Söchtig an Ulrich Dr. Werner

Wir haben in Hamm Windräder in unserer Platzrunde, allerdings ältere. Der Queranflug auf die 24 geht bei uns zwischen 2 Windrädern durch - allerdings "darüber"(und über einen Modellflugplatz). Sieht eindrucksvoll aus, aber ist kein Faktor. Bei moderneren Windrädern über 200m sieht das natürlich anders aus.

Bei dem Abstand fände ich es nicht so schlimm, wobei ich eure Ausflugrouten nicht kenne.

1. Februar 2024: Von Tom Tom an Ulrich Dr. Werner

Servus,
das ist korrekt mit den Abstandsregeln. Diese sollen soweit bekannt dann auch eingehalten werden. Keine Ahnung wie da was gemessen wird. Werden die 80m "Ausladung" der Rotorblätter mit dazu gerechnet, oder geht man von der Anlagen-Mitte aus?

Grundsätzlich fliegt man nicht überhöht in die Platzrunde ein. Also reduzieren sich die Anflugstrecken für das korrekte einfädeln in die Platzrunde. Dies wiederum bedeutet dass die Lärmbelastung sich aufgrund der reduzierten Einflugbereiche für manche Areale erhöhen wird.
Auch sollte man die möglichen Verwirbelungen nahe der Windräder nicht unterschätzen. Also wird alles etwas "sportlicher" und für Flugschüler dann sowieso und davon haben wir hier einige. Pro Jahr gibt es ca. 30k Flugbewegungen, was wenn man annehmen würde alle Tage würde geflogen werden, pro Tag ca. 80 Flugbewegungen ausmacht. Oder vielleicht etwas realistischer, wenn an 250 Tagen im Jahr geflogen werden kann (könnte), dann sind das 120. Also das sind dann schon ein paar...

Eine Diskussion bzgl. woher kommt der Strom und wie soll er mit was produziert werden ist müssig. Das soll hier in diesem Thread auch nicht das Thema sein, bzw. werden.

Wie sagt man doch so schön - na dann "schau ma mal".
CU

1. Februar 2024: Von Juergen Baumgart an Ulrich Dr. Werner

Also kanns manchmal nicht ganz nachvollziehen Wenn man mal genauer beobachtet stehen bei sonnigem und windigem Wetter von z.B. ' ner 5er-Gruppe Windräder oft 2 gefeathered unnütz da, weil man den Saft wohl nicht wegbringt: Sollte man eigentlich nicht erstmal dafür sorgen daß das funktioniert anstatt wahllos neue hinzustellen (stehen halt sonst nachher noch mehr unnütz rum) ?


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