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24. Januar 2024: Von ingo fuhrmeister an Malte Höltken Bewertung: -0.67 [1]

vielleicht beschließt der grüne WM/UM eine preisbremse für die GA?

24. Januar 2024: Von Michael Söchtig an ingo fuhrmeister Bewertung: +3.00 [3]

Zuständig ist der Verkehrsminister. 19b LuftVG ist die entsprechende Grundlage, die lautet in Absatz 1 aktuell so:

1) Der Unternehmer eines Verkehrsflughafens oder Verkehrslandeplatzes trifft eine Regelung über die zu entrichtenden Entgelte für die Nutzung der Einrichtungen und Dienstleistungen, die mit der Beleuchtung, dem Starten, Landen und Abstellen von Luftfahrzeugen sowie mit der Abfertigung von Fluggästen und Fracht in Zusammenhang stehen (Entgeltordnung). Die Entgeltordnung ist der Genehmigungsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung wird erteilt, wenn die Entgelte in der Entgeltordnung nach geeigneten, objektiven, transparenten und diskriminierungsfreien Kriterien geregelt sind. Insbesondere ist zu gewährleisten, dass

1.
die zu entgeltenden Dienstleistungen und Infrastrukturen klar bestimmt sind,
2.
die Berechnung der Entgelte kostenbezogen erfolgt und im Voraus festgelegt ist,
3.
allen Flugplatznutzern in gleicher Weise Zugang zu den Dienstleistungen und Infrastrukturen des Verkehrsflughafens oder Verkehrslandeplatzes gewährt wird,
4.
den Flugplatznutzern nicht ohne sachlichen Grund Entgelte in unterschiedlicher Höhe auferlegt werden.
Eine Differenzierung der Entgelte zur Verfolgung von öffentlichen oder allgemeinen Interessen ist für Verkehrsflughäfen und -landeplätze zulässig; die hierfür herangezogenen Kriterien müssen geeignet, objektiv und transparent sein. In der Entgeltordnung von Verkehrsflughäfen ist eine Differenzierung der Entgelte nach Lärmschutzgesichtspunkten vorzunehmen; daneben soll eine Differenzierung nach Schadstoffemissionen erfolgen.

Mein Vorschlag wäre wie folgt anzupassen:

3. (...) gewährt wird, dabei sind die Gebühren insbesondere für Flugzeuge mit einem maximalen Abfluggewicht bis 2.000 kg sowie aerodynamisch gesteuerte Luftsportgeräte so zu gestalten, dass eine Nutzung der Infrastruktur zu Gebühren möglich ist, die im Verhältnis zu den sonstigen Betriebskosten dieser Luftfahrzeugkategorie angemessen sind.

24. Januar 2024: Von Tobi K. an Michael Söchtig

Könnte man ja Friedrich Merz mal als Gesetzesänderungswunsch vorschlagen ;-)

24. Januar 2024: Von Holgi _______ an Tobi K. Bewertung: +1.00 [1]

Mach Dich nicht lächerlich. Der wird wegen 5 Euro Landegebühren keinen Aufstand in der eigenen Partei anzetteln. Diese ist nämlich viel zu sehr in die grüne Ecke abgewandert.
Und einen Bekannten Piloten gab es in der Schwesterparuja schon mal. Der hat für die Fliegerei, unterm Strich, gar nichts bewirkt.
Im Übrigen kann Friedrich Merz sich die Nutzung seines Flugzeugs leisten und er jammert nicht so über die Kosten.

24. Januar 2024: Von Malte Höltken an Michael Söchtig

Wieso 2000 kg?

24. Januar 2024: Von Holgi _______ an Malte Höltken

St. Florians Prinzip.
Er fliegt selber unter 2000kg.
Andere sind ihm daher egal.

24. Januar 2024: Von Michael Söchtig an Malte Höltken

@Malte: Weil es mich persönlich betrifft, außerdem habe ich mich da an der Regelung der Flugsicherung orientiert. Aber Du hast natürlich Recht, man kann das natürlich auch auf 5,7 Tonnen anheben, bzw. generell anders formulieren - sollte auch nur ein Beispiel sein wie man es regeln könnte.

Ich finde tatsächlich dass die Regulierung nur so halb gelungen ist.

24. Januar 2024: Von Sven Walter an Michael Söchtig Bewertung: +3.00 [3]

Die Minimaklausel kann 2000 oder 5700 kg MTOM erfassen, das ist Geschmackssache.

Viel wichtiger wäre mir, dass alle Gebühren und Leistungen plus Spritpreise komplett transparent und verbindlich auf der Webseite des Betreibers standardisiert maschinenlesbar sind, wie auch alle Öffnungszeiten. Ohne dies wird die Verordnung nicht genehmigt. So kann jede Flugvorbereitungssoftware alles direkt einpreisen. Schlichte Verbrauchertransparenz, tagesaktuell, automatisch. Es ist eine Frechheit, wie tief da in dicken PDF-Wälzern irgendwelche Überraschungen verborgen bleiben.

Die sollen das schön in die Spritpreise einpreisen und alles automatisieren, fertig.


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