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24. Januar 2024: Von Sven Walter an Michael Söchtig Bewertung: +3.00 [3]

Die Minimaklausel kann 2000 oder 5700 kg MTOM erfassen, das ist Geschmackssache.

Viel wichtiger wäre mir, dass alle Gebühren und Leistungen plus Spritpreise komplett transparent und verbindlich auf der Webseite des Betreibers standardisiert maschinenlesbar sind, wie auch alle Öffnungszeiten. Ohne dies wird die Verordnung nicht genehmigt. So kann jede Flugvorbereitungssoftware alles direkt einpreisen. Schlichte Verbrauchertransparenz, tagesaktuell, automatisch. Es ist eine Frechheit, wie tief da in dicken PDF-Wälzern irgendwelche Überraschungen verborgen bleiben.

Die sollen das schön in die Spritpreise einpreisen und alles automatisieren, fertig.


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