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15. Juli 2023: Von Alexander Callidus an Stefan Geyersberger
???
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15. Juli 2023: Von Theo Voss an Alexander Callidus

Für nationale Luftfahrzeuge und Lizenzen dürfte weiterhin nationales Recht, in diesem Fall die FSAV, gelten:

§4 (6) Flugzeuge, Drehflügler, Motorsegler und motorgetriebene aerodynamisch gesteuerte Ultraleichtflugzeuge, Ultraleichthubschrauber und Tragschrauber müssen außerdem ausgerüstet sein mit einem VOR-Navigationsempfänger, der die nach gültigem internationalen Standard geforderte Störfestigkeit gegenüber UKW-Rundfunksendern (FM-Immunity) aufweist, oder einem Flächennavigationsgerät für: 1. Flüge in Lufträumen der Klasse C

Die meisten älteren ULs werden haben beides nicht, die VL-3 im ersten Post vermutlich schon.

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