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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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6. Mai 2023: Von Stefan Jaudas an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Interessant, am 5.5.2023:

https://www.welt.de/politik/plus245147234/Oekoworld-Strafkosten-fuer-Letzte-Generation-uebernehmen-Das-haette-schwerwiegende-Folgen.html

Komisch, dass die erst auf diese Idee gekommen sind, als es Kritik gab? Sind da womöglich ein paar Kunden abgesprungen? oder ist es der Aktienkurs?

Als ob die "Broken Window"-Theorie neu wäre. Oder "nur eine Theorie".

Aber ich befürchte, der Kollege, der zurückgesprüht hat, bekommt den größeren Ärger als die Sprüher selber.

6. Mai 2023: Von Ingo Schmittner an Stefan Jaudas Bewertung: +0.67 [1]

Ganz so trivial ist das mit der Notwehr nicht:

https://www.lto.de/recht/meinung/m/frage-an-fischer-notwehrrecht-klimaaktivisten-blockade/

Sollte es zu einem Verfahren gegen den Kollegen auf dem Vorfeld kommen starte bitte jemand ein Kickstarter zur Unterstützung!

6. Mai 2023: Von Hubert Eckl an Ingo Schmittner Bewertung: +1.00 [1]

@alle

Es sind Eure Kinder! Bildungsbürgerkinder singen das uralte Lied des Generationenkonfliktes.. Das war in allen Dekaden so. ( ausser in den 20er und 30ern, da sind die meisten erschossen worden.)

6. Mai 2023: Von Sven Walter an Stefan Jaudas
Bezahlschranke...
6. Mai 2023: Von Michael Söchtig an Sven Walter Bewertung: +1.00 [1]

Bei den Landegebühren am BER könnte man eigentlich meinen dass sie sich Security leisten können...

Ich verstehe einfach nicht wieso man zu einer Protestform greift die einfach nichts bringt außer Abwehr und Diskreditierung des Anliegens.

6. Mai 2023: Von Sven Walter an Michael Söchtig

Weitestgehende Verbohrtheit trifft es vermutlich am Ehesten. Und mit besseren Schnellfahrradwegen geben sich die Fanatiker halt nicht ab.

6. Mai 2023: Von Ingo Schmittner an Sven Walter Bewertung: +2.00 [2]

Bezahlschranke...

Im Prinzip sagt der Artikel schnell zusammengefasst:

Ein Strafrichter sieht in diesem Vorgehen ein gravierendes Problem, da die Verurteilung von Tätern ohne finanzielle Konsequenzen weder den Täter noch die Allgemeinheit ausreichend abschreckt. Die Aktiengesellschaft könnte auch in Schwierigkeiten geraten, wenn sie die Kostenübernahme anweist, da dies als Verstoß gegen die Grundsätze ordnungsgemäßer Unternehmensführung und Untreue gewertet werden kann. Ein Strafrechtsprofessor sieht in der Übernahme der Strafkosten den Tatbestand der Strafzweckvereitelung, was zu Geld- oder sogar kurzzeitigen Freiheitsstrafen für die beteiligten Manager führen könnte. Es ist unklar, ob die regelmäßige Kostenübernahme durch die "Letzte Generation" Einfluss auf die Verurteilungspraxis hätte, denn gleichartigen Vergehen führen im Wiederholungsfall zu höhere Strafen bis hin zu Freiheitsstrafen ohne Bewährung.


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