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7. April 2020: Von Chris _____ an Wolff E. Bewertung: +1.00 [1]

Dann wäre die richtige Maßnahme, den Eisdielenbetreiber zu verpflichten, die Schlange entsprechend zu ordnen, Hinweisschilder aufzuhängen usw.

Nicht dem Eisdielenbesitzer den Betrieb zu schließen.

7. April 2020: Von Carsten G. an Chris _____

... nach welcher Rechtsnorm soll ein Eisdielenbesitzer die Schlange im öffentlichen Raum ordnen? Das funktioniert vielleicht auf dem OBI-eigenen Parkplatz, aber im öffentlichen Raum? Kannst Schilder aufstellen ("bitte Eis erst in 50m Entfernung verzehren") aber das Durchsetzen funktioniert nicht.

7. April 2020: Von Erik Sünder an Carsten G.

Da gibts doch immer mal wieder Influenza (oder influecer? ;-), deren Autogrammstunde wegen massenauflauf abgebrochen wird.

also genau auf der Grundlage muss der Eisdielenbesitzer seine Schlange ordnen oder den Laden dicht machen.

Gruß Erik


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