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7. April 2020: Von Alexander Callidus an Carsten G.

... das scheitert schon an adminstrativen Barrieren: fehlender Versicherungsschutz (C-19 Behandlungen sind sicherlich nicht in der Haftpflicht des Arztes abgedeckt, Arbeitsverträge, etc.) und an praktischen (Einweisungen in Geräte, etc.). Das meine ich mit der "Zweitfunktion"; in guten Zeiten auf so eine Situation vorbereiten.

Wer sich nützlich machen will, klärt erstens mit seinem aktuellen Arbeitgeber, ob er eine Nebentätigkeitsgenehmigung bekommt, geht damit zweitens zum Ort der Not und wird dort befristet seiner Tätigkeit entsprechend eingestellt und fertig.


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