Login: 
Passwort: 
Neuanmeldung 
Passwort vergessen



Das neue Heft erscheint am 1. Mai
Fliegen ohne Flugleiter – wir warten auf ...
Eindrücke von der AERO 2024
Notlandung: Diesmal in echt!
Kontamination von Kraftstoffsystemen
Kölner Handling-Agenten scheitern mit Klage
Unfall: Verunglücktes Änderungsmanagement
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
Sortieren nach:  Datum - neue zuerst |  Datum - alte zuerst |  Bewertung

16. Januar 2019: Von Achim Ö. an Alfred Obermaier

Sorry aber das verwirrt jetzt etwas, zumindest mich. Es ging bei der Frage nicht darum ob z.B. der Queranflug zu melden sei. Und auch die Situation, dass bereits die Landefreigabe vorliegt ist dem Fragesteller wohl klar. Die interessante Frage war: Freigabe Gegenanflug liegt vor, braucht's vor dem Eindrehen in den Queranflug eine weitere Freigabe. Es wurde nicht bezweifelt, dass der Queranflug zu melden sei.

16. Januar 2019: Von Lutz D. an Achim Ö. Bewertung: +1.00 [1]

Ja, braucht es.

16. Januar 2019: Von Alfred Obermaier an Achim Ö. Bewertung: +1.00 [1]

Achim, bekanntlich hat jede Freigabe einen Beginn und ein Ende. „Freigabe für Gegenanflug“, bedeutet eben nur für den Gegenanflug freigegeben und sonst nichts. Sollte sich eigentlich aus den veröffentlichten ATC Phrases ergeben und damit bekannt sein. Sorry

16. Januar 2019: Von P. K. an Alfred Obermaier Bewertung: +1.00 [1]

Achim, bekanntlich hat jede Freigabe einen Beginn und ein Ende. „Freigabe für Gegenanflug“, bedeutet eben nur für den Gegenanflug freigegeben und sonst nichts. Sollte sich eigentlich aus den veröffentlichten ATC Phrases ergeben und damit bekannt sein. Sorry

Exakt so wie du es hier schreibst habe ich es gelernt und genau deshalb in ich ja durch eben o.g. Video stutzig geworden. Nämlich dass der besagte Pilot nur für den Gegenanflug freigegeben wurde, dann aber ohne weitere Freigaben in Quer- und Endanflug einflog. Und es dafür keinerlei Beanstandungen seitens ATC gab. Der Kollege meinte auf Nachfrage, er mache das immer so und hätte es so gelernt.

Ich habe auch eine Vielzahl von (externem) BZF-Unterrichtsmaterial gefunden, das seine These stützt. Nämlich, dass eine Freigabe für den Gegenanflug die nachgelagerten Platzrundenteile mit freigibt. Das finde ich sehr gefährlich, wunderte mich und ich wollte die Frage gerne einmal "professionell" hier erörtern.

Die Meldungen der einzelnen Teile habe ich hier mal außen vor gelassen. Ich melde auch jeden Teil kurz, es sei denn ich werde aufgefordert, einen bestimmten Teil als nächstes zu melden (z.B. Endanflug).

Wie bewertet ihr denn dann die Phrase "Fliegen Sie in die Platzrunde Piste XY"? Brauche ich hier für Quer- und Endanflug weitere Freigaben? Ich behaupte, nein! Denn das Ende dieser Freigabe wäre dann z.B. die Freigabe zur Landung.

Sofern keine ergänzende Freigabe oder Anweisung ("Direktanflug frei" oder "machen sie kurzen Anflug" ...) ist die "normale" Platzrunde zu fliegen, davon geht der Lotse auch aus. Vielleicht sprechen zB. Lärmschutzgründe dagegen, sich aus dem Gegenanflug auf die Schwelle zu stürzen.

Guter Punkt! Da ich bisher keine direkte Landefreigabe erhalten habe, habe ich hier noch keine wirklichen Erfahrungen. Vermutlich war meine Beschreibung etwas zu "sportlich" und ich würde auch eine kleine Platzrunde fliegen und mich nicht "auf die Schwelle stürzen". :)


4 Beiträge Seite 1 von 1

 

Home
Impressum
© 2004-2024 Airwork Press GmbH. Alle Rechte vorbehalten. Vervielfältigung nur mit Genehmigung der Airwork Press GmbH. Die Nutzung des Pilot und Flugzeug Internet-Forums unterliegt den allgemeinen Nutzungsbedingungen (hier). Es gelten unsere Datenschutzerklärung unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (hier). Kartendaten: © OpenStreetMap-Mitwirkende, SRTM | Kartendarstellung: © OpenTopoMap (CC-BY-SA) Hub Version 14.22.03
Zur mobilen Ansicht wechseln
Seitenanfang