"Dann müßten auch die Fluglinien zustimmen. Was ist wenn die das nicht tun?"
Dann weiss das der Papa halt nicht. Mein Papa weiss auch nicht wo ich mit meinem Dreirad, Roller, Fahrrad, Auto und was weiss ich was überall gewesen bin. Und Helikoptereltern sollen sich Ihren Namen verdienen, indem sie sich einen Helikopter kaufen und selbst hinterherfliegen ;-)
Realistischer ist eher, dass wenn eine entsprechende Nachfrage bei den Kunden (also den Passagieren oder zumindest den Flugticketbezahlern) vorhanden ist, die Fluggesellschaften selbst einen solchen Service (vielleicht auch kostenpflichtig, die sind ja erfinderisch) anbieten werden. Da das nicht der Fall ist, vermute ich aber dass die meisten Interessenten der Daten von FR24 keine Datenlieferanten sind, was die Schieflage des Geschäftsmodells erklären würden, wenn die DSGVO angewendet wird.
Was es zu Bedenken gäbe, wären jene Nutzer von FR24, die einfach nur aus Interesse an der Luftfahrt die Seite besuchen und keine spezifischen Trackingbedürfnisse haben, also Luftfahrtbegeisterten. Diesem Nutzerkreis schneidet man natürlich eine Informationsquelle ab und man sollte auch überlegen, ob das der Luftfahrt oder der GA zum Nachteil reicht. Aber vielleicht gibt es ja den einen oder anderen Poster, der dazu was sagen kann. In gewisser Weise könnte ich mir zum Beispiel vorstellen meine Daten (bis auf Widerruf) zu spenden, damit ein Flugzeug-begeistertes Kind (auch erwachsene Kinder) sich einfach nur vorstellen können, Was da oben so vor sich geht.