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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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17. Mai 2018: Von Wolfgang Lamminger an Bernhard Tenzler

Kein Gewerbe aber dennoch umsatzsteuerpflichtig? Dann müsste aber im Gegenzug auch Vorsteuer geltend zu machen sein?

Korrekt. um Umsatzsteuer abzuführen - bedeutet im Gegenzug: auch vorsteuerabzugsberechtigt zu sein - bedarf es keines Gewerbes. (zB bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung - kurzfristige Vermietung, wie zB bei Ferienappartements (7 % USt., voller Vorsteuerabzug)

Dies ist keine steuerliche Beratung!

In solchen Fällen würde ich zur Sicheheit IMMER einen Steuerberater hinzuziehen. Nichts ist dööfer, als wenn nach Jahren das Finanzamt mit Nachforderungen kommt. Derzeit gilt (noch), dass darauf 6 % Zinsen p.a. zu entrichten sind, das sind nach 5 Jahren mal schnell 30 % oder mehr von der Hauptforderung.

17. Mai 2018: Von Achim H. an Wolfgang Lamminger

Wunderbar, seit April 2018. Hier sogar als LPV CAT 1 bezeichnet. Und siehe da: man kann bis 200ft runter und das nur mit GPS, ohne irgendeine andere Crosscheck-Möglichkeit, kein NDB, kein DME, kein VOR, keine Marker, nix. Und es funktioniert.


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