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21. September 2016: Von Lars Klein an Dr. Jürgen Schwarz-Boeck

Haha, wesentlich mehr!

21. September 2016: Von Dr. Jürgen Schwarz-Boeck an Lars Klein

bei mir mein ich

21. September 2016: Von Erik N. an Lars Klein

Leerflüge auch berechnen ?

Echt ?

Wie ein Ferienflieger

Noch sind die Risiken für die Umwelt überschaubar. Denn noch lohnen sich Mikroflüge nur als Alltagsabenteuer, nicht als Reisealternative. Aber es ist zumindest nicht ausgeschlossen, dass sich das irgendwann ändert. Heike Hüsers hatte zum Beispiel schon eine Anfrage von einem Vater, der am liebsten eingestiegen wäre wie in einen Ferienflieger: eine Woche Urlaub auf Langeoog, mit der Cessna hin, ein paar Tage später wieder zurück.

Warum eigentlich nicht?, dachte Hüsers. Sie kalkulierte es durch - und kam zum Schluss, dass sich das für den Familienvater nicht rechnet. Die Leerflüge - nach dem Hinflug von der Insel zurück und dann wieder hin zum Abholen - hätten den Preis zu sehr in die Höhe getrieben. Aber wer weiß? Wenn das Mitfliegen populärer wird, wenn für jeden, der von Bord geht, wieder jemand zusteigt, könnte es hinhauen: "Eine Airline arbeitet ja nicht anders", sagt Hüsers.

Quelle: Spiegel Artikel https://www.spiegel.de/wirtschaft/service/mitfahrboersen-gibt-es-jetzt-auch-fuer-flugzeuge-a-1111649.html

21. September 2016: Von Lars Klein an Dr. Jürgen Schwarz-Boeck

Weiß ich doch :) Hoffen wir auf gutes Wetter!

21. September 2016: Von Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu an Lars Klein

Die liebe Heike aus Hamburg operiert aber m.E. definitiv jenseits der Richtlinie. "So kalkulieren auch die Verkehrsflieger", "Rechnet sich nicht mit Leerflug" hat eher nichts mit "Kostenteilung" und "Not-on-demand" zu tun.

Ich finde Eure Plattform wirklich gut, aber gefühlt - wenn ich auf die Ausbuchungen bei Euch gucke - vermittelt Ihr mit hoher Quote nur Rundflüge. Auch subjektiv: Meine letzten drei Streckenflüge, inkl. durchaus interessanter Strecken wie Düsseldorf-Hamburg, hatten keine Mitflieger - mein einer "Rundflug" (zum Tanken nach EDLE) war hingegen ausgebucht.

Dafür könnt weder Ihr noch ich etwas: Aber unter dem Strich fände ich es schade, wenn Ihr nur das Rundflug-Geschäft bei den Vereinen und Kommerziellen abgrabt.

Das coolste Dumping-Mitflug-Angebot von Lutz blieb übrigens auch ungebucht: Ein bissel harmloses Mitfliegen mit der eher langweiligen Extra 300.

21. September 2016: Von Lutz D. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

300/LC (Sales designation 330LX), bitte.

21. September 2016: Von Lutz D. an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu Bewertung: +2.00 [2]
22. September 2016: Von Lars Klein an Georg v. Zulu-eZulu-schwit-Zulu

Lieber Georg,

Da helfe ich gerne mit Statistiken aus. 40% sind in der Tat Streckenflüge, von denen aber wiederum immerhin 50% gebucht werden. Die meisten Leute, ich habe dein Flugbeispiel jetzt leider nicht genau im Kopf, buchen Strecken aber eher für Tages- und Wochenendtrips. Für "geschäftlicheres" lohnt das nur bei IFR-Flügen - ich würde es einfach weiter versuchen. Teils kommen die Buchungen unerwartetet und dann en Masse. Hatten wir alles schon.

Viele Grüße

27. September 2016: Von Lars Klein an Lars Klein
Beitrag vom Autor gelöscht
29. September 2016: Von Lars Klein an Lars Klein
29. September 2016: Von Artus an Lars Klein Bewertung: +1.00 [1]

Da fehlt ein Punkt im Link ;)

30. September 2016: Von Lars Klein an Artus

Merci!

30. September 2016: Von Achim H. an Lars Klein Bewertung: +6.00 [6]

An dieser Stelle der Hinweis, dass autorouter seit neuestem über eine Wingly-Integration verfügt. Bei Flügen, die wir grundsätzlich für geeignet halten, kann man direkt aus der Anwendung heraus den Flug auf Wingly publizieren.

Geeignet halten wir einen Flug, sofern:

  • noch mindestens 48h bis zum off block sind;
  • das Flugzeug eine EASA-Registrierung hat oder
  • alternativ das Flugzeug eine N-Registrierung hat und der Flug innerhalb eines Landes stattfindet;
  • das Flugzeug ein MTOM von<= 3500kg hat

Weitere Informationen dazu auf unserem Wiki.

30. September 2016: Von  an Achim H.

Hi, warum die Beschränkung auf die Landesgrenzen bei N-reg?

30. September 2016: Von Joachim P. an Achim H.

Vielen Dank auch für die "disable"-Funktion, gut mitgedacht. ;)

30. September 2016: Von Achim H. an  Bewertung: +4.00 [4]

Weil Kostenteilung mit FAA-Pilotenlizenzen illegal ist in der Form die Wingly in Europa betreibt. Sofern ein Flug innerhalb eines Landes stattfindet, darf das N-reg Flugzeug nach FAR 61.3 1) v) mit einer Pilotenlizenz des Landes geflogen werden. Wir wissen natürlich nicht, ob der Pilot eine solche Lizenz besitzt, daher ist das keine erschöpfende Prüfung. Wir wissen jedoch, dass der Pilot keine 2 EASA-Lizenzen für einen grenzüberschreitenden Flug hat, denn nach EU-Recht darf man nur eine EASA-Lizenz haben.

30. September 2016: Von Lutz D. an Achim H.

Rückfrage: Wenn ich eine EASA und eine US Lizenz habe und mit N-reg unterwegs bin - die Rechte welcher Lizenz übe ich aus? Wenn ich auf einem Kostenteilungsflug in hierbei verunglücke, werden Geschädigte möglicherweise argumentieren wollen und können, dass ich gemäß FAA unterwegs war und Kostenteilung via Mitflugzentrale entsprechend nicht legal war?

30. September 2016: Von Achim H. an Lutz D.

Von allen lutz'schen Hypothesen ist das eine der hypothetischsten ;-)

Die Beurteilung, ob man sich im Rahmen aller unserer 1.000.000 Gesetze befindet, obliegt jedem selbst. Uns ging es darum, offensichtlich illegale Konstellationen auszusieben, nicht dass jemand sagt "ihr hättet doch wissen müssen, dass und ihr habt es trotzdem angeboten".

Mein Hinweis an Lars war, bei nicht in der EU zugelassenen Flugzeugen die Kunden gesondert auf die engen Möglichkeiten hinzuweisen. Nur wenn Wingly in diese Sache a) kompetent und b) problembewusst ist, wird das ein nachhaltiger Erfolg.

30. September 2016: Von Erik N. an Lutz D. Bewertung: +1.00 [1]

Wenn Du zwei Pässe mit Dir führst, in ein Land einreist, für das beide gültig sind, aber Du wirst nicht kontrolliert - mit welchem Paß reist du ein ?

30. September 2016: Von  an Achim H.

Danke für die Info!

30. September 2016: Von Lutz D. an Erik N.

Erik, da hast Du den Punkt genau erwischt! Wenn ich mit meinem belgischen und meinem deutschen Pass nach Deutschland einreisen und mich nicht als Deutscher ausweisen würde, wäre das eine Ordnungswidrigkeit.

Ich glaube, wenn man N-reg fliegt und einen US-Luftfahrerschein besitzt, ist Kostenteilung via Wingly illegal. Egal, ob man noch eine weitere Lizenz besitzt. Du bleibst halt FAA Airman.

Ist natürlich sehr hypothetisch, dass daraus ein Problem entstehen könnte.

30. September 2016: Von Wolff E. an Lutz D.

ICh denke mit EASA Lizenz im austellendem Land kann man "gefühlt" Flüge geteilt anbieten. Hab darf dann nur in dem Land fliegen, in dem die EASA Lizenz ausgestellt ist.

30. September 2016: Von Lutz D. an Wolff E.

Ja, da denke auch, das kann man so stehen lassen.

2. Oktober 2016: Von Lars Klein an Achim H.

Danke für den Beitrag! Wir freuen uns auf tolle Flüge :)

6. Oktober 2016: Von Lars Klein an Lars Klein

Unsere neue Sektion "Wie werde ich Pilot":
https://de.wingly.io/index.php?page=content&sub_page=how-to-become-pilot
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