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15. Juli 2016: Von Willi Fundermann an Alfred Obermeier Bewertung: +2.00 [2]

"Ja, ein ernsthaft geführter Ausbildungsnachweis hätte wohl den Unfall verhindern KÖNNEN, aber ob er den Unfall wirklich verhindert hätte KANN / DARF bezweifelt werden. Dem Unfallbericht zufolge war die Flugschülerin (nach grafischer Darstellunge des Flugweges) nicht in der Lage Kurs und Höhe zu halten, geschweige denn die gefährlichen Zustände zu erkennen."

Volle Zustimmung. Was ich aber mit meinem Beitrag oben ja eigentlich auch ausdrücken wollte: Der Ausbildungsnachweis alleine, das schlichte Papier, bewirkt oder verhindert natürlich überhaupt nichts. Letztlich ist er doch nur eine Art (notwendiger!) Checkliste für den/die Lehrer und eine Dokumentation für die Behörde, bzw., wie leider hier, die Unfalluntersucher.

Viel wichtiger ist dabei aber doch, dass die Übungen nicht nur formal "abgehakt" werden, sondern, dass sie auch tatsächlich zur Zufriedenheit des Lehrers mehrmals durchgeführt und vom Schüler/in - zumindest weitgehend - beherrscht wurden! Dann wäre dieser Unfall - wahrscheinlich - so nicht passiert. Wenn die Schülerin tatsächlich nicht einmal in der Lage war, Kurs und Höhe zu halten, hätte sie niemals alleine fliegen dürfen!

Wie die BFU feststellt, gab es hier aber "eine unzureichende praktische Befähigung zum Führen von Segelflugzeugen", eine "unvollständige Schulung von besonderen Flugzuständen" und "eine mangelhafte Theorieausbildung". Das alles muss bei einem korrekt geführten Ausbildungsnachweis auffallen!

Alfred, wie Du selbst in Deinem ersten Beitrag sehr richtig schreibst: "Wäre die Ausbildung vollständig und richtig ausgeführt und vor allem dokumentiert worden, hätte man die fehlende Alleinflugreife rechtzeitig erkannt. Der Flugunfall wäre damit verhindert worden." Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen!


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