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15. Dezember 2014: Von Peter Schneider an Stefan Jaudas
Das Thema hatten wir schon mal vor einem Jahr mit einer Umwelt-Website in Hessen. Der hessische Datenschutzbeauftragte hat auf meinen Hinweis hin klar dazu Stellung bezogen: es ist in mehrerlei Hinsicht ungesetzlich, private Kennzeichen über life-tracking des Frankfurter Luftraumes ins Netz zu stellen, da es das Persönlichkeitsrecht und das Fernmeldegeheimnis tangiert. Der so kühne hat die volle Privat-Kennzeichendarstellung in Windeseile unterlassen, bevor Anzeigen eintrudeln...
Man wundert sich aber schon, wohin in Windeseile der thread drifted, ins Irrationale, Persönliche usw. usw., schwierig aus 239 Beiträgen dabei Sachliches herauszufiltern.
Olaf Musch liegt hier total richtig.
Cheers, D-E云服务

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