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22. Oktober 2014: Von Alfred Obermeier an Hofrat Jürgen Hinrichs

Die Frage an den "Hofrat" wegen Lizenz und Erfahrung diente wohl eher der Befriedigung der Neugier des Sachbearbeiters bei der Lebensversicherung und war wohl weniger für die Beitragsberechnung hilfreich.

22. Oktober 2014: Von Hofrat Jürgen Hinrichs an Alfred Obermeier

Das kann gut sein. Auf der anderen Seite gibt es ja vielleicht ein mathematisches Modell, das die Wahrscheinlichkeit des vorzeitigen Ablebens bei unerfahrenen Segelfliegern anders einschätzt als bei erfahrenen Motorfliegern oder ... oder ...

Für die Berechnung des Risikos ist ja nicht nur relevant, wie wahrscheinlich es ist, dass man stirbt (Absolutes Risiko 1,0), sondern auch, nach wie vielen Jahren gezahlter Beiträge das mit welcher Wahrscheinlichkeit der Fall sein wird. Insofern ist eine individuelle Kalkulation, die sich nicht nur auf die Sterbetafeln stützt, zumindest nachvollziehbar.

Grüße

22. Oktober 2014: Von Alfred Obermeier an Hofrat Jürgen Hinrichs Bewertung: +1.00 [1]

An alle:

Generell kann die Kalkulation bei Lebensversicherungen nur das allgemeine Todesfallrisiko erfassen. Begäbe man sich in das Dickicht der mathematischen Berechnung von Todeswahrscheinlichkeiten, dann müsste ungesunde Lebensweise (Nikotin, Alkohol, Übergewicht, Tätigkeit als Coachpotatoe, etc.), Bergsteigen, Skaten, Fahrradfahren, etc) mit Risikobeiträgen belegt werden. Findet aber nicht statt. Motorradfahren ohne Helm hat ein 17faches höheres Todesfallrisiko als eine Fighterpilot im aktiven Kampfeinsatz, so jedenfalls eine Statistik aus den USA. Motorradfahren kostet keinen Risikozuschlag oder Aufpreis. Warum auch.

"Risikosportarten" sind üblicherweise Wettbewerbe bei denen es auf die Erzielung von Höchstleistungen (auch Höchstgeschwindigkeiten) ankommt oder ein Einkommen damit erzielt wird (wie beim Berufsboxer oder so).

Eine Risikoabfrage ist bei normaler Lebensversicherung zwar normal bringt aber eine Reihe von Risiken und Nebenwirkungen mit sich. Beispielsweise könnte der Versicherer im Todesfall dann sagen, ups wir haben nicht gewusst, daß die versicherte Person mit einem Flugzeug geflogen ist, dessen JNP abgelaufen war (der Versicherer sagt das sei eine Risikoerhöhung, obwohl für den Todesfall nicht kausal). Das läßt sich unendlich fortspinnen und ich kann davor nur warnen. Bei der Risikobegrenzung sind die Versicherer sehr genau wenn es so richtig ums Geld geht.

Wer denkt 30 Jahre später noch daran welche Risikoinformationen er beim Versicherer gemeldet hat. Die Versicherer wissen das sehr wohl und überlegen sehr genau ob denn Versicherungsschutz überhaupt (noch) besteht.

All the best

Alfred


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