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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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8. September 2011: Von Richard Meissner an 
Mag sein ...mag sein....

Ich bin nach wie vor der Ansicht, daß die Fliegerei mit dem Segelflug beginnen sollte....

Dann klappts auch mit der Notlandung ( ..besser...) wenn der LyCos da vorne mal nicht mehr mag...:-)))

Hunderte von Motorfliegern könnten noch leben, da bin ich mir sicher, wenn sie dieses Wissen, Können und Schätzvermögen hätten, was einem Segelflieger eingetrichtert wird....

In alten Zeiten stellte die US-Hairforce mal fest, daß ihre Lötlampenjockeys beim geringsten Problem die Mühle per Griff an den gelb-schwarzen Bügel verließen...

Irgendwann ging das ins Geld und man sann auf Abhilfe...

Also wurden GROB TWIN ASTIRE angeschafft, um dem Jungvolk zu zeigen, daß Flugzeuge auch ohne Motor fliegen....offensichtlich mit durchschlagendem Erfolg....

Und vor ein paar Wochen erstand man zwecks Erneuerung der lautlosen Flotte einen Sack voll DG´s....auch offensichtlich nicht ohne Grund...


Hab ichs doch noch gefunden....

Guggsd Du....

https://www.usafa.af.mil/shared/media/photodb/photos/070811-F-JM997-001.jpg

Aber was rede ich...hier fliegt ja eh alles A380.... und der hat ja nen Sack voll Verbrennungsöfen unter den Flügeln...:-)))
8. September 2011: Von Hubert Eckl an Richard Meissner
Ach tut das gut! Endlich! Magst a Bier?
8. September 2011: Von Richard Meissner an Hubert Eckl
Wär ned schlecht...Weißbier, Hefe, dunkel....dann klappts auch mit dem Stuhlgang...:-)))

Und weils gar so schee is...

https://youtu.be/qEmVzWLrxcE

MEGAGRÖÖÖÖÖHHHHLLLLL

PISA läßt herzlich grüßen....


Navigare necesse est (Schiffen ist notwendig)

:-)))
8. September 2011: Von Stefan Kondorffer an Richard Meissner
Habe mal vor Jahren einen Flug mit einem ca. 80jährigen Ex-Fluglehrer in einer PA18 (eigentlich war es eine L4) gemacht. So ein Lustflug halt. Irgendwann sah der zwei Segelflieger unter einen Wolke hängen. Er hat dann eingekreist, mixture gezogen, mitgemacht. Frei nach dem Motto, wo eine Ka13 steigt, da steigt auch eine Cub. Als er weiter wollte, angedrückt, mixture full rich, läuft. E-Starter war nicht an Bord. Das alles völlig kommentarlos. Ok, den Vogel kann man zur Not halt in jedes Feld setzen. Das mag sich manch einer mit einer Mooney oder Cirrus nicht zutrauen, bzw. das Feld muss auch etwas länger sein. Andererseits sei hier auf Dirk E. verwiesen, der in Bitburg eine T33 außengelandet hat.
8. September 2011: Von Richard Meissner an Stefan Kondorffer
Wie sagte der Münchner Metzgermeister, als er mit einem Sechsspänner an seinem Landesherrn vorbeizog??

" Majestät...WER KOO...DER KOO !!!..."

:-))


8. September 2011: Von Hubert Eckl an Richard Meissner
oooch das mit dem oben ausmachen habe ich auch schon gezeigt. " Was ist eigentlich, wenn der Rote ganz gezogen wird?" war die Frage. " Dann ist der Motor aus" war die Antwort. gesagt, getan. Der springt aber augenblicklich wieder an. Einfach nur Mixer rein. Leerlauf (!) Also für die Herren und Damen Motorasse: throttle idle.. sonst werden die Kerzchen naß...Nur hoch genug sollte man schon sein.. gelle.. ;-)
8. September 2011: Von Alfred Obermeier an Hubert Eckl
2.000 ft GND nach LuftVO
8. September 2011: Von Stefan Kondorffer an Alfred Obermeier
Was ist eigentlich diese LuftVO? Gruss aus Belgistan.
8. September 2011: Von Hubert Eckl an Stefan Kondorffer

Nach § 6 Abs. 1 LuftVO darf die Sicherheitsmindesthöhe nur unterschritten werden, soweit es bei Start und Landung notwendig ist. Sicherheitsmindesthöhe ist die Höhe, bei der weder eine unnötige Lärmbelästigung noch im Falle einer Notlandung eine unnötige Gefährdung von Personen und Sachen zu befürchten ist.

Über Städten, anderen dicht besiedelten Gebieten, Industrieanlagen, Menschenansammlungen, Unglücksorten sowie Katastrophengebieten beträgt die Sicherheitsmindesthöhe mindestens 300 Meter (1.000 Fuß) über dem höchsten Hindernis in einem Umkreis von 600 Metern, in allen übrigen Fällen 150 Meter (500 Fuß) über Grund oder Wasser. Segelflugzeuge, Hängegleiter und Gleitsegel können die Höhe von 150 Metern (500 Fuß) auch unterschreiten, wenn die Art ihres Betriebs dies notwendig macht und eine Gefahr für Personen und Sachen nicht zu befürchten ist.

Brücken und ähnliche Bauten sowie Freileitungen und Antennen dürfen nicht unterflogen werden.

Überlandflüge nach Sichtflugregeln mit motorgetriebenen Luftfahrzeugen sind in einer Höhe von mindestens 600 Meter (2000 Fuß) über Grund oder Wasser durchzuführen, soweit nicht aus Sicherheitsgründen eine größere Höhe einzuhalten ist.

Für Flüge zu besonderen Zwecken kann die örtlich zuständige Luftfahrtbehörde des Landes für einzelne Flüge oder eine Reihe von Flügen Ausnahmen zulassen, soweit dies für den jeweiligen Zweck erforderlich ist und dadurch keine Gefährdung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung eintritt.

8. September 2011: Von Stefan Kondorffer an Hubert Eckl
Sorry, hatte den ;) vergessen. Kenne und beachte ich natürlich. Aber eher, weil es meistens sinnvoll ist, nicht wg der Buchstaben.
8. September 2011: Von Alfred Obermeier an Hubert Eckl
Danke, hätte ich nicht besser beantworten können.

Aber weils doch ein Fachforum hier ist, dachte ich mir, das mit der LuftVO kennt eh jeder.
9. September 2011: Von Hubert Eckl an Alfred Obermeier
.... und es hält sich auch jeder immer und überall daran! ;-))))

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