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Das neue Heft erscheint am 1. Mai
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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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30. Mai 2011: Von Peter Strasser an Christian Weidner
Hallo Christian,
geregelt ist das in der Verordnung für Luftfahrtpersonal.
Die Startart(en) werden in die Lizenz eingetragen.
Zusätzliche Startarten können im Verein oder an
einer Flugschule erworben werden.
Unter www.segelflug.de >> Flugschulen gibt es viele
Informationen dazu.

Gruß###-MYBR-###Peter

§ 40 Zulässige Startarten
Die Lizenz nach § 39 wird für diejenigen Startarten erteilt, in denen der Bewerber ausgebildet worden ist. Die Ausbildung muss mindestens umfassen

1.
für den Windenstart 10 Starts mit Fluglehrer und 10 Alleinstarts,
2.
für den Gummiseilstart fünf Alleinstarts unter Anleitung und Aufsicht eines Fluglehrers,
3.
für den Schleppstart hinter Luftfahrzeugen fünf Starts mit Fluglehrer und fünf Alleinstarts,
4.
für den Eigenstart von Segelflugzeugen mit Hilfsantrieb eine Einweisung durch einen Fluglehrer in deren Führung und Bedienung sowie 10 Starts mit Fluglehrer und 10 Alleinstarts; die Einweisung und die Starts mit Fluglehrer können auch auf Reisemotorseglern durchgeführt werden,
5.
für eine andere Startart 10 Starts mit Fluglehrer und 10 Alleinstarts; das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann Ausnahmen zulassen.
30. Mai 2011: Von Werner Kraus an Peter Strasser
Hallo Peter,

bist Du sicher, dass man in eine Validierung auch eine Startart neu eintragen lassen kann? Für Validierungen ist meines Wissens auch im GPL Bereich das LBA zuständig, nicht die Landesluftfahrtbehörden. Am besten dort mal nachfragen!

Viele Grüße
Werner

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