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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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18. Januar 2011: Von Ralf Kahl an 
Hallo zusammen,

ich sehe das ähnlich wie Herr Erhard. Was soll die ganze Aufregung? Es geht immerhin um die Sicherheit der Passagiere.
Es mag ja sein, dass 99,9 % aller Piloten, die hier im Forum schreiben, so viele Stunden auf dem Buckel haben, dass sie nachts, bei Nebel mit Sichtweiten unter 50 m und in halbschlafenem Dämmerzustand nach einer halbjährigen Flugpause immer noch eine Maschine ohne "Bumms" landen können.
Es gibt aber eben auch Piloten, die im Jahr gerade mal 15 oder 20 Flugstunden im Flugbuch eintragen und im Winter gar nicht fliegen.
Ganz ehrlich, wenn ich das als Passagier wüsste (was ich leider nicht weiß!), würde ich mich nie zu diesem Piloten in die Maschine setzen.
Wenn man überlegt, dass man mit 12 Stunden im 2. Jahr inkl. 12 Starts und Landungen seinen PPL(A) erhalten kann, finde ich diese Regelung erst Recht in Ordnung.
Immerhin übernimmt man als Pilot die Verantwortung für die Sicherheit und das Leben der Passagiere. Wenn ein ungeübter Pilot sich nicht sicher ist und dann einen Fluglehrer auf den zweiten Sitz setzt, ist das doch völlig ok und dass man die 3 Landungen nicht anrechnen kann - mein Gott. Würde der Fluglehrer eingreifen (müssen), dürfte die Landung doch sowieso nicht zählen.
Wenn man sich dann sicher ist, macht man eben noch drei Ehrenrunden für sich alleine.
Mal ehrlich, wir sprechen hier nicht von horrenden Geldbeträgen sondern maximal von bis zu 200 €. Dieser Betrag sollte doch wohl jeder für seine und die Sicherheit anderer übrig haben; ganz abgesehen davon: Man ist in der Luft und zieht alleine daraus schon seine Freude.

Herzliche Grüße ...

Ralf Kahl
18. Januar 2011: Von Michael Pflug an Ralf Kahl
Es wäre ja wirklich lustig, wenn es nicht so frustrierend wäre: jetzt ist aus diesem Thread wieder eine fast schon emotionale Diskussion darüber geworden, wer den §122Abs1 in die Tonne treten will und wer ihn ganz dolle lieb hat und voll schön mit ihm kuscheln will.

Das war nicht die Frage.

Es geht einzig und allein um diese hier:

* wer an bord ist Passagier? *

Bislang gab es 2 oder 3 Meinungen dazu, was fehlt ist ein Beleg, damit wir alle beruhigt sagen können, "ich weiß jetzt, was der Gesetzgeber von mir will".

Ganz offensichtlich geht es aber allen hier, wie mir: wir raten uns durch die Vorschriften.

Nochmals die konkrete Frage: Wenn ich mit einer Seneca auf dem linken Sitz als PIC sitze, IFR fliege und rechts neben mir ein lizensierter Pilot (gehen wir mal vom Mindestfall aus: keine passende Muster-/Klassenberechtigung) mit gültigem AZF sitzt und funkt ..... ist der rechts sitzende Pilot Passagier?
Und falls diese Frage positiv ausfällt, frage ich keck weiter: wie steht es dann, wenn der Autopilot kaputt ist?

Um einen Bezug zu §122A1 herzustellen: ein Lizenzinhaber ist nicht, wie ein Passagier, völlig hilflos dem anderen ausgeliefert - er hat zu allermindest den nötigen Background, um den PIC einschätzen zu können und darüberhinaus die Möglichkeit, zum Geschehen beizutragen.

Mein persönliches Gefühl sagt mir: es ist Käse, den 2. Piloten als Passagier zu deklarieren.
Er ist es de-facto nicht, da er nicht wie ein Sack Kartoffeln da sitzt und sich befördern läßt, sondern er nimmt aktiv teil an Flugzeugführung.
18. Januar 2011: Von RotorHead an Michael Pflug
Es gibt keine gesetzliche Regelung, wer an Bord eines Flugzeugs Besatzungsmitglied und wer Passagier ist.

Grundsätzlich ist derjenige als Passagier anzusehen, der nicht sein Einverständnis erklärt hat, als Besatzungsmitglied am Flug teilzunehmen. Ebenso ist derjenige Passagier, den der verantworliche Luftfahrzeugführer nicht in seiner Besatzung haben möchte.

Umgekehrt: Wer (freiwillig) als Besatzungsmitglied an einem Flug teilnimmt, ist ganz offensichtlich kein Passagier. Hierzu kann man jedoch nicht gezwungen werden. - Wozu braucht es hier ein Gesetz?

Fehlt noch darauf hinzuweisen, dass es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, dass etwa eine Behörde vorschreibt, wer nicht Besatzungsmitglied, sondern Passagier ist. - Diese Entscheidung kann ggf. nur der Betroffene bzw. der verantworliche Luftfahrzeugführer treffen.

Übrigens beschränken sich Besatzungsmitglieder nicht nur auf Piloten auf einem Pilotensitz. Z.B. ist auch Kabinenbesatzung nicht zu den Passagieren zu rechnen.

Die 90-Tage-Regel dient dazu, einen unbedarften Passagier vor den Gefahren des Startens und Landens mit einem ungeübten Piloten zu schützen. - Besatzungsmitglieder kennen hingegen das Risiko.

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