Es wäre ja wirklich lustig, wenn es nicht so frustrierend wäre: jetzt ist aus diesem Thread wieder eine fast schon emotionale Diskussion darüber geworden, wer den §122Abs1 in die Tonne treten will und wer ihn ganz dolle lieb hat und voll schön mit ihm kuscheln will.
Das war nicht die Frage.
Es geht einzig und allein um diese hier:
* wer an bord ist Passagier? *
Bislang gab es 2 oder 3 Meinungen dazu, was fehlt ist ein Beleg, damit wir alle beruhigt sagen können, "ich weiß jetzt, was der Gesetzgeber von mir will".
Ganz offensichtlich geht es aber allen hier, wie mir: wir raten uns durch die Vorschriften.
Nochmals die konkrete Frage: Wenn ich mit einer Seneca auf dem linken Sitz als PIC sitze, IFR fliege und rechts neben mir ein lizensierter Pilot (gehen wir mal vom Mindestfall aus: keine passende Muster-/Klassenberechtigung) mit gültigem AZF sitzt und funkt ..... ist der rechts sitzende Pilot Passagier? Und falls diese Frage positiv ausfällt, frage ich keck weiter: wie steht es dann, wenn der Autopilot kaputt ist?
Um einen Bezug zu §122A1 herzustellen: ein Lizenzinhaber ist nicht, wie ein Passagier, völlig hilflos dem anderen ausgeliefert - er hat zu allermindest den nötigen Background, um den PIC einschätzen zu können und darüberhinaus die Möglichkeit, zum Geschehen beizutragen.
Mein persönliches Gefühl sagt mir: es ist Käse, den 2. Piloten als Passagier zu deklarieren. Er ist es de-facto nicht, da er nicht wie ein Sack Kartoffeln da sitzt und sich befördern läßt, sondern er nimmt aktiv teil an Flugzeugführung.
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Es gibt keine gesetzliche Regelung, wer an Bord eines Flugzeugs Besatzungsmitglied und wer Passagier ist.
Grundsätzlich ist derjenige als Passagier anzusehen, der nicht sein Einverständnis erklärt hat, als Besatzungsmitglied am Flug teilzunehmen. Ebenso ist derjenige Passagier, den der verantworliche Luftfahrzeugführer nicht in seiner Besatzung haben möchte.
Umgekehrt: Wer (freiwillig) als Besatzungsmitglied an einem Flug teilnimmt, ist ganz offensichtlich kein Passagier. Hierzu kann man jedoch nicht gezwungen werden. - Wozu braucht es hier ein Gesetz?
Fehlt noch darauf hinzuweisen, dass es keine rechtliche Grundlage dafür gibt, dass etwa eine Behörde vorschreibt, wer nicht Besatzungsmitglied, sondern Passagier ist. - Diese Entscheidung kann ggf. nur der Betroffene bzw. der verantworliche Luftfahrzeugführer treffen.
Übrigens beschränken sich Besatzungsmitglieder nicht nur auf Piloten auf einem Pilotensitz. Z.B. ist auch Kabinenbesatzung nicht zu den Passagieren zu rechnen.
Die 90-Tage-Regel dient dazu, einen unbedarften Passagier vor den Gefahren des Startens und Landens mit einem ungeübten Piloten zu schützen. - Besatzungsmitglieder kennen hingegen das Risiko.
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