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13. September 2010: Von Udo S. an Klaus Leiner
Also ich finde gerade "den Geist" des Urteils eher sinnvoll.

Weniger sinnvoll sind die vielen Erwähnungen des Begriffs "Sportflugzeugs" im Zusammenhang mit einer c182 und vor allem der Aufgriff der Reporter, welche hauptsächlich noch mit dem Vergleich von Booten, Fischern und Jägern in die Welt ziehen.

Mein persönliches Fazit: wenn jemand dermaßen schlampig im Umgang mit 1.) seinem Flugzeug 2.) seiner Lizenz 3.) mit jeglicher Dokumentation und 4.) mit dem Finanzamt allgemein umgeht, und das obwohl er großzügigerweise schon eine komplette Flugzeuganschaffung abschreiben konnte, für den ist eine teilweise private Anrechnung fast schon eine zu milde "Strafe".
Wir, bzw. der Übeltäter, kann sich höchstens bei dem Richter bedanken, er hat nun die Chance in den Folgejehren ein bisschen zu überlegen, bevor und wie er fliegt.

Und die von eddh.de zitierte Zeitung hat anscheinend weder was verstanden, noch irgendeine Quintessenz transportiert: die haben nur eine populistische aufreisserische Zeile aufgenommen, und nochmal ketzerisch aufbereitet - also ganz normale "Sportflugzeugreportage"
13. September 2010: Von Max Sutter an Udo S.
So wie sich der Betreffende verhalten hat, war das Finanzamt bzw. -gericht noch gnädig. Wer bei so einem komplexen Thema nicht mithilft, die Kuh vom Eis (bzw. die Begründung aus dem Gesetz) zu ziehen, ist selber schuld, wenn das Fazit seinen Träumen nicht genug entgegenkommt. Insofern kann ich auch das Eingangsposting dieses Threads nicht nachvollziehen - von Zuschlagen keine Rede, sondern allenfalls vom korrekten Vollzug bestehender Gesetze.

Bleibt noch der Vergleich mit anderen Freizeitbeschäftigungen von potenziellen FDP-Wählern: Erstens habe ich das Wort Golf vermisst, und zweitens hinkt der Vergleich Privatflugzeug mit Motorboot ein wenig. Wenn ich von Donaueschingen nach Linz an eine Industriemesse muss, dann kann ein Privatflugzeug mit Abstand das best geeignete Transportmittel sein, wogegen ich ein Motorboot an ein paar Donauversickerungen zuerst einmal über das Geröll schleifen müsste, und der Weg dann bis zur ersten Kraftwerkstaustufe eher Riverrafting als Motorbootfahren ähnlich sehen würde. Im Urteil steht aber nirgends, dass bei Vorliegen einer stichhaltigen Begründung die Privatflugzeugbenutzung in diesem Fall nicht abzugsfähig wäre.

Wenn man mit dem Aktenzeichen (in Gänsefüßchen) googelt, so sieht man an der Riesenzahl von Verweisen wieder, wie sehr in Deutschland das Wort Steuer im Zusammenhang mit mutmaßlichen Vergnügungen der Besserverdienenden aufschreckt und hysterische Reaktionen hervorruft. Gerade da ist es unsere Pflicht als Privatflieger, den uninformierten Leuten die rationale Seite - auch die ökonomische - nahe zu bringen.
13. September 2010: Von Derk Dr. Janßen an Max Sutter
Zu dem Inhalt der Entscheidung ist zu sagen, daß die dortige Klägerin offenbar schlecht vorgetragen hat oder eine schlechte Flugbilanz hatte: aus dem letzten Teil der Entscheidungsgründe des Volltexturteils -auch schon bei lexis nexis nachzulesen-ergibt sich nämlich, daß das Flugzeug überwiegend für Werkstattflüge und -nach eigenen Angaben der Klägerin- für solche Flüge genutzt wurde, die der Scheinerhaltung des Geschäftsführers der GmbH dienten.

Wer solches vorträgt, kann leider nicht damit rechnen, daß die Kosten für ein solches Flugzeug-auch nur anteilig-als betriebliche veranlsste Aufwendungen anerkannt werden.

Obwohl eine Cessna 182 durchaus Chancen gehabt hätte, als Transportmittel für betrieblich veranlasste Flüge anerkannt zu werden.

Freundliche Grüße von Derk Janßen
13. September 2010: Von  an Derk Dr. Janßen
Sehe ich ähnlich. Alleine schon die Tatsache,das er es mit der Steuererklärung nicht so genau nahm (was sagt eine ZÜP dazu?) lässt tief blicken und untermauert nicht wirklich die Glaubwürdigkeit. Ich hatte schon ein Flugzeug in der Firma, gab da nie Probleme. Es wurde sauber nach Werkstatt, privat, gewerblich und Charter getrennt. Das Finanzamt wollte eine genaue Aufstellung der Flüge (pro Flug und Art) und war zufrieden. Der private Teil wurde abgezogen und gut wars. War nicht wirklich schwer oder problematisch. Man muss es nur transparent dastellen und saubere Unterlagen vorlegen. Und was ganz wichtig, eine Gewinnabsicht muss ersichtlich sein. Wenn dann unerwartet der Motor "platzt", ist das auch nicht schlimm. Aber dann auch dafür saubere Unterlagen (KV Begutachtung usw.) müssen vorhanden sein.

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