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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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11. September 2010: Von  an Klaus Leiner
Hier der Link nochmals zum Anklicken:

Link zum Urteil


Im übrigen kann ich mich nach Studium des Urteils nicht dem Eindruck erwehren, dass auch hier der betroffene Pilot etwas zu blauäuigig dem Finanzamt gegenüber aufgetreten ist.

Wenn schon, dann muß man´s wasserdicht machen...

Das mich die ganze Zeit das im Urteil geannte Wort "Sportflugzeug" tierisch aufgeregt hat, brauch ich woll nicht extra zu erwähnen...

Grüße,
TS
11. September 2010: Von  an 
Ich sag's ungern, aber der Kollege hat Scheunentore offen gelassen. Schade nur, dass so etwas auch auf andere nachwirken wird.
12. September 2010: Von Andreas Müller an 
Man kanns ja auch andersrum machen. Die Maschine privat halten und Dienstflüge dann per Charterbeleg der Firma in Rechnung stellen. So mache ich das.
13. September 2010: Von Stefan Kondorffer an Andreas Müller
Genau so funktioniert das in Belgien auch, dann wird auch grosszügig anerkannt und man kann seine Privatmaschine quasi auf Firmenkosten perfekt in Schuss halten.
Kenne aber auch fälle, wo das Finanzamt sich einfach das Bordbuch eines Firmenfliegers hat zeigen lassen - Platzrunden, Segelflugschlepps und wochenendliche Flüge nach Juist wurden mit Verweis auf "Kundengeschenk" zu einem Abzugssatz von rund 35% anerkannt ;)

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