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Diese atemraubenden, actionschwangeren Aufnahmen von filmreifen Polizeiverfolgungsjagden, wie wir sie seit der Erfindung von YouTube aus den USA kennen, gäbe es wohl nicht in dem Maße und in der beobachteten Qualität, wenn sich die Helipiloten der Sensations-Journalisten immer an die Luftverkehrsordnung hielten. Einkalkulierter Rechtsbruch ist in diesem Geschäft das Ticket zur Sensation und damit zum (zwar etwas fehlgeleiteten) wirtschaftlichen Erfolg.
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Hallo Herr Sutter,
Ein kalkulierbarer Rechtsbruch der fliegenden Medienvertreter als Ticket zur Geldbringenden Sensation, bleibt in diesem Fall eine Annahme und kann nicht durch irgendwelche You Tube Videos als Beweis untermauert werden. Aber gar nicht so weit hergeholt, You Tube Videos als Beleg für Luft-Rowdys
Spekulationen über die wahren Gründe der Implementierung solcher Beschränkungsgebiete blieben aus, wenn die Verantwortlichen gegenüber der gezüpten AL die Hintergründe mit anführen würden.
Ich persönlich bin nicht davon überzeugt, dass solche Beschränkungsgebiete ein Angriff auf die AL sind, vielmehr dienen sie dazu, die Verantwortlichen Behörden gegenüber Behauptungen zu schützen, wie z B. nicht alles richtig gemacht zu haben, für den Fall der Fälle. Die Verhältnismäßigkeit in unserer verrückten Welt ist ohnehin nicht mehr gegeben und als verantwortlicher würde ich auch auf Nummer sicher gehen! Einmal in Mode gekommen, kann man es sich nicht mehr leisten darauf zu verzichten.
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Hallo Herr Kammer,
Ich persönlich bin nicht davon überzeugt, dass solche Beschränkungsgebiete ein Angriff auf die AL sind, vielmehr dienen sie dazu, die Verantwortlichen Behörden gegenüber Behauptungen zu schützen, wie z B. nicht alles richtig gemacht zu haben, für den Fall der Fälle.
Womit die Behörde eigentlich in letzter Konseaquenz sich aufgerufen fühlen müsste, analog den witzigen, aber sinn- und nutzlosen Schutzzylinderchen um AKW's (gab es denn überhaupt schon einmal einén Flugzeugangriff auf ein Reaktor-Containment?) nun auch entsprechende Sperrgebiete über Finanzämtern einzurichten, usw. usw., d.h. am Ende ist die ganze Erde ein einziges, zusammenhängendes Flugsperrgebiet ... Immerhin hat der irre Pilot offensichtlich eine wachsende Fangemeinde an Anti-Beschränkern. D.h. es macht bei immer mehr Leuten Klick, dass es so mit dem Behördenwahn nicht weiter gehen kann.
Man könnte schließlich auch anfangen, jedes Straßenstück, an dem sich ein schwerer Autounfall ereignet hat, für Motorfahrzeuge zu sperren. Wenn schon unbedingt Stumpfsinn, so gäbe es auch außerhalb der AL noch eine ganze Menge an Gelegenheiten für aberwitzige Regelungen und Beschränkungen.
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Man könnte schließlich auch anfangen, jedes Straßenstück, an dem sich ein schwerer Autounfall ereignet hat, für Motorfahrzeuge zu sperren.
Dauersperrungen werden wohl eher selten ausgesprochen, Geschwindigkeitsbeschränkungen beobachte ich dafür aller Orten. Anders kann ich mir so manches "70"- und "30"-Schild nicht erklären.
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... eine mögliche Erklärung wären klamme öffentliche Kassen?
Anders kann ich mir manche 30- und 70-Schilder nicht erklären.
MfG
StefanJ
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Die Generierung von Einnahmen für die Staatskasse ist schon lange heimlich erklärtes Ziel der verkehrsordnungsbedingten Sanktionen, besonders gut sichtbar am willkürlich motivierten stetigen Parkplatzschwund in den Städten.
Darum ist es unverständlich, warum man das Flensburger Zahlenlotto eingeführt hat bzw. immer noch beibehält. Denn
1) könnte man die Personal- und Bürokosten für einen großen Bereich des KBA sparen und
2) Werden durch das derzeitige System die Leute bei 18 Punkten am Erbringen von weiteren Bußenspenden wirksam gehindert, also eine der Absicht völlig entgegenlaufende Konsequenz.
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Die Annahme von Herrn Schierghofer stimmt.
Für die LR-Sperrung letztes Jahr und dieses Jahr war der Schutz unseres Bundespräsidenten nicht der Grund, sondern vielmehr der Versuch, Belästigungen durch 'Berichterstattungen' aus der Luft zu verhindern. Bereits im vergangenen Jahr wurde zur öffentlichen Trauerfeier am Samstagvormittag eine Luftraumsperrung verfügt. Dies geschah deswegen, weil ein paar Tage vorher während einer Trauerfeier für drei Schülerinnen über einen längeren Zeitraum Hubschrauber die Mindesthöhe über der Trauerfeier unterschritten und damit die Feier erheblich störten.
Ich wohne in der der direkten Umgebung von Winnenden und habe den Sensationsjournalismus einschliesslich Hubiverkehr hautnah mitbekommen. Deswegen begrüsse ich diese Sperrungen, ausdrücklich auch als evtl. betroffener Pilot.
Nebenbei: Das Stadtzentrum und die durch Winnenden führende B 14 wurde damals auch stundenlang gesperrt!
Wesentlich bei diesen LR-Sperrungen ist nämlich, dass eine 'normale' Luftraumverletzung eine Ordnungswidrigkeit ist, die Verletzung eines Sperrgebietes jedoch eine Straftat darstellt! ###-MYBR-###PS
Im Übrigen gab es auch -zur Verhinderung des Versuchs, Luftaufnahmen herzustellen- ein wochenlanges Luftsperrgebiet über der durch einen Gasunfall explodierten Bäckerei in / bei Dinkelsbühl!
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Für die 30er-Schilder arbeitet das Verkehrsministerium anscheinend bereits an einer Generalerklärung. Aber ob das dann noch was wird mit Tempo 70 auf Autobahnen, oder nicht viel lieber auch da gleich einmal 50 ...
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... tststs, als ob der Berliner Senat nicht dringendere Probleme zu bearbeiten hätte.
Stehen nicht schon genügend andere Verkehrsschilder herum? So viel, dass man die einzelnen Schilder vor lauter Schilderwald schon gar nicht mehr sieht?
Oder muss sich da eine Dienststelle selbst Arbeit machen wegen der Existenzberechtigung, ist doch mit Tempelhof ein signifikanter bürokratischer Casus Belli weggefallen?
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Zitat: "Wesentlich bei diesen LR-Sperrungen ist nämlich, dass eine 'normale' Luftraumverletzung eine Ordnungswidrigkeit ist, die Verletzung eines Sperrgebietes jedoch eine Straftat darstellt!" --------------- Zitat Ende
Das stimmt so nicht ganz:
Wesentlich dabei ist, dass Luftsperrgebiete als auch Gebiete mit Flugbeschränkung jeweils zusammen im gleichen Paragraphen bei LufVG und LuftVO behandelt werden.
Die Aussage, dass das eine pauschal eine OWi ist und das andere eine Straftat, ist so NICHT richtig! Denn wenn ein Verstoß gegen §11 LuftVO eine Owi wäre, müßte dies in §43 LuftVO drinstehen, tut es aber nicht.
Vielmehr gilt grundsätzlich:
"§ 62 LuftVG - Straf- und Bußgeldvorschriften: (1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft." In beiden Absätzen sind wir bei einer Straftat!!
Die Ahndung nach lediglich OWi-Grundsätzen könnte höchsten mit §58 Abs. 2 LuftVG in Bezugnahme auf den dortigen Absatz 1 Nr. 10 konstruiert werden:
"10. einer auf Grund des § 32 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, wenn die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,"
Anmerkung hierzu: §32 Abs 9 und 9a LuftVG: "9. die Voraussetzungen und das Verfahren für die Einrichtung und Aufhebung von Luftsperrgebieten und von Gebieten mit Flugbeschränkungen,
9a. die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung und den Widerruf der in diesem Gesetz vorgesehenen Genehmigungen, Zulassungen und Erlaubnisse sowie Befreiungen hiervon,"
Mit anderen Worten: Man sollte solche Luftraumverletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen...
Grüße, TS
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Mit anderen Worten: Man sollte solche Luftraumverletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen...
Und immer daran denken, wo heute noch kein's ist, kann Morgen schon ein's sein! Mode S kann für den ungebrieften Piloten zum Verhängnis werden.
Diese neu gegründete Behörde BAF, bekommen die in Zukunft solche Sträflichkeiten auf den Tisch, um die DFS zu entlasten?
Wir Wissen ja alle, dass ATC bei kleinen Delikten bisher gnädig gestimmt war. Welche Rolle spielt da die BAF in Zukunft, wenn überhaupt?
Bitte antworten Sie nur, wenn das preisgeben von Insiderinformationen mit Ihrem arbeitsrechtlichen Vertrag auch konform ist.
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