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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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16. März 2010: Von Max Sutter an Stefan Jaudas
Die Generierung von Einnahmen für die Staatskasse ist schon lange heimlich erklärtes Ziel der verkehrsordnungsbedingten Sanktionen, besonders gut sichtbar am willkürlich motivierten stetigen Parkplatzschwund in den Städten.

Darum ist es unverständlich, warum man das Flensburger Zahlenlotto eingeführt hat bzw. immer noch beibehält. Denn

1) könnte man die Personal- und Bürokosten für einen großen Bereich des KBA sparen und

2) Werden durch das derzeitige System die Leute bei 18 Punkten am Erbringen von weiteren Bußenspenden wirksam gehindert, also eine der Absicht völlig entgegenlaufende Konsequenz.
17. März 2010: Von Chr. Schulz an Max Sutter
Die Annahme von Herrn Schierghofer stimmt.

Für die LR-Sperrung letztes Jahr und dieses Jahr war der Schutz unseres Bundespräsidenten nicht der Grund, sondern vielmehr der Versuch, Belästigungen durch 'Berichterstattungen' aus der Luft zu verhindern. Bereits im vergangenen Jahr wurde zur öffentlichen Trauerfeier am Samstagvormittag eine Luftraumsperrung verfügt. Dies geschah deswegen, weil ein paar Tage vorher während einer Trauerfeier für drei Schülerinnen über einen längeren Zeitraum Hubschrauber die Mindesthöhe über der Trauerfeier unterschritten und damit die Feier erheblich störten.

Ich wohne in der der direkten Umgebung von Winnenden und habe den Sensationsjournalismus einschliesslich Hubiverkehr hautnah mitbekommen. Deswegen begrüsse ich diese Sperrungen, ausdrücklich auch als evtl. betroffener Pilot.

Nebenbei: Das Stadtzentrum und die durch Winnenden führende B 14 wurde damals auch stundenlang gesperrt!

Wesentlich bei diesen LR-Sperrungen ist nämlich, dass eine 'normale' Luftraumverletzung eine Ordnungswidrigkeit ist, die Verletzung eines Sperrgebietes jedoch eine Straftat darstellt!
###-MYBR-###PS

Im Übrigen gab es auch -zur Verhinderung des Versuchs, Luftaufnahmen herzustellen- ein wochenlanges Luftsperrgebiet über der durch einen Gasunfall explodierten Bäckerei in / bei Dinkelsbühl!
17. März 2010: Von  an Chr. Schulz
Zitat:
"Wesentlich bei diesen LR-Sperrungen ist nämlich, dass eine 'normale' Luftraumverletzung eine Ordnungswidrigkeit ist, die Verletzung eines Sperrgebietes jedoch eine Straftat darstellt!"
---------------
Zitat Ende

Das stimmt so nicht ganz:

Wesentlich dabei ist, dass Luftsperrgebiete als auch Gebiete mit Flugbeschränkung jeweils zusammen im gleichen Paragraphen bei LufVG und LuftVO behandelt werden.

Die Aussage, dass das eine pauschal eine OWi ist und das andere eine Straftat, ist so NICHT richtig! Denn wenn ein Verstoß gegen §11 LuftVO eine Owi wäre, müßte dies in §43 LuftVO drinstehen, tut es aber nicht.

Vielmehr gilt grundsätzlich:

"§ 62 LuftVG - Straf- und Bußgeldvorschriften:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft."
In beiden Absätzen sind wir bei einer Straftat!!

Die Ahndung nach lediglich OWi-Grundsätzen könnte höchsten mit §58 Abs. 2 LuftVG in Bezugnahme auf den dortigen Absatz 1 Nr. 10 konstruiert werden:

"10. einer auf Grund des § 32 erlassenen Rechtsverordnung oder einer auf Grund einer solchen Rechtsverordnung ergangenen vollziehbaren Auflage zuwiderhandelt, wenn die Rechtsverordnung für einen bestimmten Tatbestand auf diese Bußgeldvorschrift verweist,"

Anmerkung hierzu:
§32 Abs 9 und 9a LuftVG:
"9. die Voraussetzungen und das Verfahren für die Einrichtung und Aufhebung von Luftsperrgebieten und von Gebieten mit Flugbeschränkungen,

9a. die Voraussetzungen und das Verfahren für die Erteilung und den Widerruf der in diesem Gesetz vorgesehenen Genehmigungen, Zulassungen und Erlaubnisse sowie Befreiungen hiervon,"


Mit anderen Worten: Man sollte solche Luftraumverletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen...

Grüße,
TS
18. März 2010: Von  an 
Mit anderen Worten: Man sollte solche Luftraumverletzungen nicht auf die leichte Schulter nehmen...

Und immer daran denken, wo heute noch kein's ist, kann Morgen schon ein's sein!
Mode S kann für den ungebrieften Piloten zum Verhängnis werden.

Diese neu gegründete Behörde BAF, bekommen die in Zukunft solche Sträflichkeiten auf den Tisch, um die DFS zu entlasten?

Wir Wissen ja alle, dass ATC bei kleinen Delikten bisher gnädig gestimmt war. Welche Rolle spielt da die BAF in Zukunft, wenn überhaupt?

Bitte antworten Sie nur, wenn das preisgeben von Insiderinformationen mit Ihrem arbeitsrechtlichen Vertrag auch konform ist.

4 Beiträge Seite 1 von 1

 

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