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11. März 2010: Von M Schnell an 
Richtig...und zusätzlich lässt man sich "VORHER" eine Amtlich beglaubigte Kopie machen..dann hat man zumindest noch den Beweis an der Hand das man diese Unterlagen auch wirklich im Besitz hatte.
Denn manche Unterlagen Verschwinden immer wie von Geisterhand und sonderbarerweise sind die auch aus allen "langzeitgedächtnissen" verschwunden..als hätten Sie nie existiert...

das gilt NICHT fürs LBA...da taucht alles irgendwann wieder auf..und dort vergisst man (leider) selten etwas oder jemanden ;-)

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