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2010,01,19,17,4017251
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Das Rad neu erfinden hin oder her ... für diejenigen, deren Lizenz in D verwaltet wird ist es nun einmal so. Ich würde auch gern alle meine FAA-Privilegien hier in Europa uneingeschränkt anwenden dürfen es geht aber nicht (immer).
Kontaktet das LBA Ref. L2 und versucht dort an der Quelle zu überzeugen, wenn Ihr wirklich zuviel Zeit habt. Das Ergebnis - nach derzeitiger Behördenauffassung (und eventuell inkorrekter Interpretierung der ICAO Richtlinien) - kann ich Euch schon jetzt mitteilen.
Äpfel mit Birnen zu vergleichen funktioniert beim "Amt" leider nicht. Ist reine Zeitverschwendung. Leider sehen die Damen und Herren sogar teilweise auch zwischen Äpfel gleicher Güte große Unterschiede.
Der kalkulatorische Stundenlohn vieler dieser Diskussionen hier könnte für einige Experten mittlerweise einen Jahrescheckflug finanzieren. Noch 2 bis 3 Beiträge und wir sind sowieso wieder bei irgendwelcher Klamaukpolitik angelangt, weil es nichts vernünftiges mehr zum eigentlichen Thema zu schreiben gibt.
Natürlich könnt Ihr für dieses ganze Übel in GB eine Ltd. gründen und Euch selbst zum CEO, Chiefpilot, Rocketeer oder was auch immer machen aber lassen wir die Kirche bitte einmal im Dorf ... investiert einmalig 30 Minuten ... Level 6 und gut.
Schon einmal richtig (besonders an Wochenenden) in den Funk hineingehört (beidseitig ... Boden- und Luftfunkstelle), was dort teilweise abgeht? Ich weiß nicht welche Frequenzen Ihr benutzt, aber eine kleine Qualitätssicherung ist schon lange überfällig ... und wer Level 5 oder 6 nicht schafft hat da draußen auf einigen Kanälen außerhalb der Platzrunde eigentlich nichts zu suchen. Ob nun diese LP-Lachnummer da Abhilfe schafft ... ganz sicherlich nicht.
... and to those who (think they) are proficient: "a comparison of apples and oranges is not gonna fly either!"
Gruss, ###-MYBR-###Jörg
www.FerryPilot.de
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vielen Dank für die Info mit dem "online für 2$" beantragen, jedoch geht das leider für Validations nach Part 61.75 nicht
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Hallo, ja, ich kenne die Stellungnahme und Aussage der FAA, wollte nur ein wenig die Denk- und Verfahrensweise unseres hochgelobten LBA´s ein wenig ad absurdum führen (zähneknirschend amüsiert)wenn es nicht so ernst wäre.(Bismark würde sich im Grabe rumdrehen)
Gruß Matthias
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Hallo Holger,
nein, mit der Verlängerung habe ich noch keine Erfahrung. Mein CAA-Schein datiert aus 2007, also steht die Verlängerung bei mir erst 2012 wieder an. Ich vermute aber, das wird problemlos gehen. Ich werde dort dann mal anrufen. Wahrscheinlich irgendeine application ausfüllen, eine Gebühr bezahlen, und dann kommt der neue Schein ins Haus.
2008 bekam ich - zu meinem Erstaunen - unaufgefordert einen neuen Schein zugesandt mit der fertig eingedruckten language proficiency.
Allerdings will ich nicht verhehlen, dass die Gebühren in England durchaus happig ausfallen. Für die Erstausstellung der Lizenz habe ich in 2007 159,- Pfund bezahlt.
Und es könnte sein, dass für jemanden, der nicht in England wohnt (dazu muss ich sagen, dass ich in England lebe) das eine oder andere sonstige Problem auftauchen könnte. Ich mache natürlich mein medical in England, ebenso meine Übungsflüge, IFR-checkflüge sowie das biennial flight review (für meinen parallelen US-Schein). Hinsichtlich des medicals hört man ja derzeit, dass deutsche medicals anderswo nicht mehr anerkannt werden. Kann also dazu führen, dass man dann die eine oder andere Aktivität auch nach England verlegen muss.
Gruß
Klaus
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Hallo Klaus,
Normalerweise steht im CAA Schein: 'Language Proficency: English' das tut es jedenfalls bei mir und das ist gleichzusetzen mit Level 4. Die Idee mit der Ltd halte ich nicht für gut. Es ist halt mehr als nur eine Formsache. Die Schreiben vom Companies House.. Die Steuererklärung beim HMRC usw.
Das mit dem Medical ist wahr. Ich hatte eine Diskussion mit der CAA. Da sich die deutsche Variante vom restlichen JAR Ländern unterscheidet, erkennen das die meisten anderen Länder nicht an. Diesmal ist Deutschland zu lasch in Bezug auf Tauglichkeitsuntersuchungen. Auch das gibt es.
Markus
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Hallo zusammen,
ich möchte diesen alten Thread nochmal raufholen. Gibt es dazu neue Erkenntnisse in den letzten sechs Jahren?
Ich habe seit ca. 15 Jahren ein US-PPL/IFR. Auf dem Certificate steht "English proficient". Für eine Umschreibung in ein EASA-PPL wird unter anderem verlangt
"Nachweis gem. FCL.055 oder ggf. Erklärung der ausländischen Behörde über den Grad der Sprachbefähigung (Level nach ICAO)"
Genügt die Bescheinigung auf dem US-PPL? Oder muss ich irgendwo (wo?) zu einer völlig überflüssigen Prüfung.
(Ich ahne die Antwort, will aber trotzdem fragen...)
Danke für Hinweise,
Chris
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Soweit ich das bei der Umschreibung eines US-PPL eines Freundes mitbekommen habe, ist das Problem, daß die FAA sich weigert eine ICAO language Proficiency-Klassifikation anzugeben. Stünde da "English Proficient ICAO Level 6" oder ähnlich wäre es kein Problem, aber da da nur steht "English Proficient" musste der Test neu gemacht werden.
Ist aber Information aus zweiter Hand.
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Inzwischen hab ich Level 6. Den durch eine Prüfung erworben.
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