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Engagierter Journalismus aus Sicht des eigenen Cockpits
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16. Januar 2010: Von Max Sutter an Michael Stock
Herr Stock,

Sie (bzw. ihr Flugplatz) gehören vielleicht zur einen Ausnahme unter Dutzenden, welche aus Rücksicht auf bestehende Gesetze nicht sämtlichen Punkten der §22 Abs.1 Nr.8 LuftVO Nachachtung verschaffen.

Es gibt aber auch Plätze, welche genauso selbstbewusst die Liste dieser Punkte noch erweitern. Wenn man sich vor dem Start mit dem vollständigen Herunterbeten von a) bis f) meldet, dann würde ich schätzen, dass in Deutschland etwa 4 von 5 Flugleitern noch die Frage anhängen "Name des Piloten", obschon diese Frage a) völlig unnütz und b) nach §22 Abs.1 Nr.8 LuftVO auch gar nicht verlangt ist. Gefordert ist nur die Bekanntgabe der Anzahl der Besatzungsmitglieder, nicht aber deren Namen.
17. Januar 2010: Von  an Max Sutter
Hallo Max,

der Name des Piloten darf schon seit mehreren Jahren nicht mehr notiert werden. Das kam von höchster Stelle über die Luftämter.

Neuere Hauptflugbücher sehen dafür auh keine Rubrik mehr vor, eletronische sowieso nicht.

Grüße
TS
17. Januar 2010: Von Max Sutter an 
Hallo Thomas,

Dann muss das wohl auf einem UL-Platz gewesen sein, wo ich das letzten Sommer noch gehört habe. Die alten Kämpen und deren Schrullen sterben nicht so schnell aus ...

Im Übrigen kennt eine gescheite Ehefrau zu Hause an der (heimlich angeschafften) Handgurke ihren angetrauten Großwildjäger auch an der Stimme und am Callsign. ;-)

Zum Gruße

Max

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